
Damit die Mitarbeiter der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern ihre Aufgaben wahrnehmen können, müssen sie die erforderliche Fachkompetenz besitzen und den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik kennen. Dies wird auch durch das „Übereinkommen über nukleare Sicherheit“ und durch die Internationale Atomenergieorganisation IAEO gefordert.
Für die Aus- und Weiterbildung der Behördenmitarbeiter auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit bietet die GRS die vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderten Behördenseminare zu verschiedenen Themen an. Diese bestehen aus Grundlagen-, Aufbau- und Vertiefungsseminaren.
1. Grundlagenseminare
Grundlagenseminare finden zu den Themen „Sicherheit von Kernkraftwerken“, „Grundlagen des Strahlenschutzes“ und „Nukleare Ver- und Entsorgung“ statt.
Die einmal im Jahr angebotenen Grundlagenseminare dauern zwei Tage und umfassen acht Doppelstunden.
2. Aufbaueminare
Die Grundlagenseminare werden durch Seminare zu den beiden folgenden Themen ergänzt:
- Praxisnahe Grundlagen der Reaktorphysik/ Energiefreisetzung
- Anomale Betriebsvorkommnisse, Auslegungsstörfälle, Auslegungsüberschreitende Ereignisabläufe
- Verständnisschulung zu Abläufen und Phänomenen
Die ergänzenden Seminare finden im zweijährigen Turnus im Umfang von etwa acht Doppelstunden statt.
3. Vertiefungsseminare
Weiterhin werden zu speziellen bzw. aktuell wichtigen Themen Vertiefungsseminare angeboten, wie z. B. atomrechtliches Verwaltungsverfahren, Störfallanalysen, probabilistische Sicherheitsanalysen, Alterungsmanagement beim Betrieb kerntechnischer Anlagen, Stilllegung von Kernkraftwerken und viele weitere Themen.