© istockphoto.com/ Marcus Lindstrom
Sicherungsschleuse im Eingangsbereich einer kerntechnischen Anlage

Sicherung

Kernkraftwerke, Zwischen- oder Endlager sowie Transporte radioaktiver Stoffe müssen nicht nur sicher gegenüber Fehlern und Unfällen sein („Safety“). Sie müssen auch vor vorsätzlichen Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter (SEWD) gesichert sein („Security“).

SEWD beschreibt dabei das Entwenden oder absichtliche Freisetzen radioaktiver Stoffe. Mit „Dritte“ sind dabei die jeweiligen Täter gemeint. Ziel aller Maßnahmen der Sicherung ist es, derartige Störmaßnahmen verhindern bzw. die Auswirkungen solcher Störmaßnahmen zu minimieren.

Betreiber und Antragsteller sind verpflichtet, Anlagen und Transporte durch bauliche, technische, personelle und organisatorische Maßnahmen gegen SEWD zu schützen, um von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zu erhalten. Die Aufsichtsbehörden der Länder überwachen die Maßnahmen innerhalb der Anlagen. Genehmigungsbehörde für Transporte ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Die Aufsicht obliegt den zuständigen Behörden vor Ort.

Unsere Aufgaben

Die GRS ist Ansprechpartner des Bundes und der Länder für die Sicherung radioaktiver Stoffe und von Kernmaterial aus kerntechnischen Anlagen. Wir befassen uns mit folgenden Aufgaben:

  • Begutachtung von Sicherungskonzepten für kerntechnische Anlagen sowie für Transporte 
  • Untersuchen und Bewerten von Funktionen der einzelnen Sicherungsmaßnahmen vor Ort 
  • Erhalt, Weiterentwicklung und Auswertung der Wissensbasis zum Stand von Wissenschaft, Technik
  • Beiträge zur Weiterentwicklung von sicherungstechnischen Regelwerken 
  • Ermittlung radiologischer Konsequenzen für terroristische Einwirkungen 
  • Unterstützung ausländischer Behörden und der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) bei der Weiterentwicklung des internationalen Regelwerks zur Sicherung von Kernbrennstoffen und sonstiger radioaktiver Stoffe 
  • Entwicklung von Grundlagen für die Anforderungen an die Sicherung von Anlagen im In- und Ausland und der zugehörigen Beurteilungsmethoden (z.B. Modernisierung des physischen Schutzes einiger kerntechnischer Großanlagen im Ausland im Partnership-Programm der G7-Mitgliedsstaaten (G7GP))
  • Unterstützung der Behörden bei der Begutachtung von Sicherungskonzepten für den Umgang mit oder für die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffe im Rahmen der Anwendung der Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkung Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie SisoraSt)