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Zwei Piloten in einem Cockpit

Angewandter Strahlenschutz

Beschäftige aus Luftfahrt, Kernenergie, bestimmter Bereiche der Industrie, Medizin und Forschung haben eines gemeinsam: Sie sind bei ihrer Berufsausübung ionisierender Strahlung ausgesetzt.

Der Grenzwert der effektiven Dosis für beruflich exponierte Personen beträgt 20 Millisievert pro Jahr. Zum Vergleich: die mittlere effektive Dosis einer Person durch natürliche Strahlung liegt in Deutschland jährlich bei 2,1 Millisievert. Damit dieser nicht überschritten wird, unterliegen etwa 420.000 Personen in Deutschland der beruflichen Strahlenschutzüberwachung. 

Die Dosis der beruflich exponierten Personen wird u. a. mit Dosimetern ermittelt. Personen, die in fremden Betrieben tätig werden, sind darüber hinaus im Besitz eines Strahlenpasses. In diesem werden die Dosiswerte aus den Tätigkeiten in den fremden Betrieben dokumentiert. So wird verhindert, dass durch den wechselnden Einsatz Grenzwerte überschritten werden. Die amtlichen Dosisdaten der beruflich exponierten Personen werden im Strahlenschutzregister des Bundesamtes für Strahlenschutz gesammelt und ausgewertet.

Unsere Aufgaben 

  • Radiologischer Arbeitsschutz: Die GRS wertet die betrieblichen Dosimetrie-Daten des Personals in kerntechnischen Anlagen im Auftrag des Bundesumweltministeriums aus. Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich Entwicklungen im betrieblichen Strahlenschutz ableiten. Diese können wiederum genutzt werden, um den Strahlenschutz zu verbessern. Darüber hinaus forscht die GRS zum Strahlenschutz des medizinischen Personals bei speziellen Diagnose- oder Therapieverfahren – sogenannten „interventionellen Maßnahmen“. Dazu entwickelt die GRS Simulationsmodelle, um die Strahlenbelastung des beteiligten Personals bei einer Intervention näherungsweise zu bestimmen. Daraus lassen sich auch hier Rückschlüsse zur Optimierung des Strahlenschutzes ziehen.
  • Strahlenschutztechnik: Die Maßnahmen des Strahlenschutzes sind stark von den eingesetzten Geräten und Techniken abhängig. Die ständig wachsende Zahl und Weiterentwicklung von Techniken, Geräten und Anwendungen ionisierender Strahlung in Industrie und Medizin erfordert eine kontinuierliche Anpassung der vorhandenen Regelungen. Hierzu erarbeitet die GRS wissenschaftliche Grundlagen und unterstützt das Bundesumweltministerium bei der Anpassung und Entwicklung von Regelungen. 
  • Radiologische Bewertung von Vorkommnissen: Unsere Aufgaben umfassen die radiologische Bewertung von Vorkommnissen mit radioaktiven Quellen und ionisierender Strahlung im beruflichen Bereich. 
  • Kompetenzerhalt: Die GRS setzt sich für den Erhalt der Fachkompetenz auf dem Gebiet des Strahlenschutzes ein.