Gefährliche Chemikalien: Überarbeitung der Quecksilberverordnung
Quecksilber ist ein Nervengift, das über die Luft, Haut oder Nahrungsmittel in den menschlichen Körper gelangen kann. Dort schädigt es nachhaltig Gehirn, Lunge, Nieren und das Immunsystem. Neben Zahnfüllungen wird es unter anderem für Energiesparlampen, Batterien, zur Konservierung von Impfstoffen und ehemals Thermometer verwendet.
Die internationale Staatengemeinschaft hatte sich bereits 2013 mit dem Minamata-Übereinkommen auf einen Vertrag zur Reduzierung der Nutzung und Emissionen von Quecksilber verständigt. Mit der europäischen Quecksilberverordnung wurde das Minamata-Übereinkommen 2017 in europäisches Recht überführt. Damit einher gingen ein Verbot der Herstellung und des Exports bestimmter quecksilberhaltiger Produkte (z. B. Thermometer, bestimmte Leuchtstofflampen) sowie eine beschränkte Nutzung von Dental-Amalgam.
In Europa und Nordamerika ist die Nutzung und Freisetzung von Quecksilber stark zurückgegangen, in Asien, Südamerika und Ostafrika blieben sie jedoch stabil und stiegen sogar zum Teil an. Da Quecksilber bereits bei Raumtemperatur verdampft und sich in der Atmosphäre sehr schnell verteilt, führen Emissionen entfernter Quellen auch zu Einwirkungen („Immissionen“) innerhalb Europas.
Studie prüft Strategien zum Umgang mit Quecksilber
Der aktuelle „Zero Pollution Action Plan“ der EU sieht vor, alle verblieben Anwendungen von Quecksilber und den Export quecksilberhaltiger Produkte zu beenden. In einem internationalen Verbundprojekt hat die GRS gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Frankreich, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich im Auftrag der Europäischen Kommission geprüft, wie sich ein Exportverbot für bestimmte quecksilberhaltige Produkte in der EU und global auswirkt. Der Schwerpunkt lag auf dem Export von bestimmten Leuchtstofflampen, die in der EU nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen, aber noch für den Export produziert werden.
Die ausgewählten Optionen wurden anschließend einer sogenannten Folgenabschätzung („Impact Assessment“) unterzogen, mit welcher Auswirkungen auf den Export, Hersteller und Nutzer in Drittstaaten analysiert wurden.
Die Expertinnen und Experten arbeiteten insbesondere in der letzten Phase der Studie eng mit der Europäischen Kommission zusammen, in der es darum ging, eine kohärente Evidenzbasis zusammenzustellen und die politischen Maßnahmen und Optionen zu bewerten, zu prüfen und anzupassen.
Im Revisionsvorschlag der Kommission wird auf Grundlage der Folgenabschätzung ein „typenabhängiges“ Exportverbot für Leuchtstofflampen für die Jahre 2026 bzw. 2028 angestrebt, möglichst zeitgleich zu einem globalen Verbot unter dem Minamata-Übereinkommen. Die EU-Kommission plant darüber hinaus, Zahn-Amalgam ab 2025 zu verbieten.
Arbeiten der GRS
Die GRS hat in den vergangenen Jahren – teils in Kooperation mit internationalen Partnern – Studien zu quecksilberhaltigen Abfällen und Produkten, kontaminierten Flächen und zur Europäischen Quecksilberstrategie erstellt. Durch fachliche Stellungnahmen und wissenschaftliche Analysen konnte die GRS das Bundesumweltministerium, die Europäische Union und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen unterstützen, den Einsatz von Quecksilber zu reduzieren und Entsorgungs- und Sanierungsmöglichkeiten für das giftige Schwermetall zu finden.
Projekt-Highlights Umwelt und Energie
Das Forscherteam der GRS hat eine zentrale Datenbank für alle für den Strahlenschutz relevanten Informationen zu den Wasserversorgungsanlagen in Deutschland entwickelt.