(GRS 590) Erforschung der technischen Maßnahmen zur Stilllegung von Leistungsreaktoren mit Brennelementen und Defektstäben in der Anlage
Das durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) geförderte Forschungsprojekt 4717R01366 wurde von der Gesellschaft für Anlagen und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH bearbeitet und hatte als Ziel die Erforschung der praktischen Möglichkeiten, aber auch der Grenzen zur Durchführung von Stilllegungs- und Abbaumaßnahmen von Kernkraftwerken mit Brennelementen und/oder Defektstäben in der Anlage.
Der Bericht gibt zunächst einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stilllegung von Leistungsreaktoren mit Brennelementen und Sonderbrenn- / Defektstäben in der Anlage sowie über die aktuelle Situation der Stilllegungsprojekte in Deutschland.
In einem weiteren Schritt wurden die praktischen Möglichkeiten, aber auch die Grenzen zur Durchführung technischer Maßnahmen zur Stilllegung von Kernkraftwerken mit Brennelementen und/oder Defektstäben untersucht und dargestellt. Hierzu wurden zunächst die geplanten und ergriffenen Maßnahmen laufender Stilllegungsprojekte in Deutschland betrachtet. Anschließend wurden die bis zum Erreichen der Kernbrennstofffreiheit durchgeführten Maßnahmen in den Anlagen, die die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (1. SAG) erhalten haben oder sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren befinden, untersucht. Diese Analyse erfolgte auch in Hinblick auf zukünftige Stilllegungsverfahren, für die eine Genehmigungserteilung unmittelbar nach endgültiger Abschaltung von Seiten des Betreibers angestrebt wird. Die Analyse der laufenden Stilllegungsprojekte bzw. Stilllegungsverfahren hat gezeigt, dass einige Betreiber einzelne Abbaumaßnahmen durchgeführt haben, als sich noch bestrahlte Brennelemente in der Anlage befanden. Dazu gehören u.a. die Kernkraftwerke Rheinsberg (KKR), Isar 1 (KKI 1) und Neckarwestheim I (GKN I). Die Abbauarbeiten beschränkten sich in diesem Anlagenzustand auf Systeme, Komponenten und Bereiche, die in keinem sicherheitstechnischen Zusammenhang mit den Brennelementen standen und wurden unter Einhaltung der Rückwirkungsfreiheit auf die für die Lagerung und Handhabung der Brennelemente, entscheidenden Schutzziele, Unterkritikalität und Abfuhr der Nachzerfallswärme durchgeführt.