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Gesetze
Atomgesetz (AtG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Verordnungen
Strahlenschutzverordnung
Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV)
Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
Atomrechtliche Kostenverordnung
Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung
Verordnung Endlagervorausleistung
Untergesetzliche sicherheitstechnische Vorschriften
Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke
Sicherheitskriterien für die Endlagerung
Handbuch Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
AKtuelle Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke (Stand Nov. 2012)
hartmut [dot] melchior
grs [dot] de (Dr. Hartmut Melchior)
sarah [dot] heick
grs [dot] de (Sarah Heick (nat. Regelwerk))
diana [dot] seefeldt
grs [dot] de (Diana Seefeldt (internat. Regelwerk))
Die rechtlichen Voraussetzungen für die friedliche Nutzung der Kernenergie schafft in Deutschland das ursprünglich 1960 in Kraft getretene Atomgesetz (AtG).Mit den am 22. April 2002 vollzogenen Änderungen wurden allerdings viele Elemente des deutschen Kernenergierechts neu konzipiert. Ziel des Gesetzes ist es seitdem, die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zu regeln. Die vorhandenen Kernkraftwerke sollen für ihre verbleibende Nutzungsdauer dabei auf einem hohen Sicherheitsniveau betrieben werden.
Nach dem Grundgesetz sind die Länder im Auftrag des Bundes für den Vollzug des Atomgesetzes (AtG) zuständig. Um einen einheitlichen Vollzug des AtG sicherzustellen, übt der Bund die Aufsicht über die Länder aus. Die Bestimmungen des Atomgesetzes werden durch weitere Gesetze und Verordnungen ergänzt bzw. konkretisiert.

Die nationalen Gesetze und Verordnungen werden ergänzt durch multilaterale Übereinkommen zur nuklearen Sicherheit, zum Strahlenschutz und zur Haftung gegenüber Dritten sowie durch den EURATOM-Vertrag und Rechtsakte der EU.
Unterhalb der Gesetzes- und Verordnungsebene werden die Anforderungen durch das untergesetzliche kerntechnische Regelwerk weiter konkretisiert. Dieses beinhaltet allgemeine Verwaltungsvorschriften des BMU sowie Sicherheitskriterien, BMU-Richtlinien, Störfall-Leitlinien, RSK- und SSK-Leitlinien, -Richtlinien, und -Empfehlungen, Regeln des KTA, Regeln der Kerntechnik, technische Regeln und technische Spezifikationen für Komponenten und Systeme.
Die nationalen Gesetze und Verordnungen werden ergänzt durch multilaterale Übereinkommen zur nuklearen Sicherheit, zum Strahlenschutz und zur Haftung gegenüber Dritten sowie durch den EURATOM-Vertrag und Rechtsakte der EU.
Unterhalb der Gesetzes- und Verordnungsebene werden die Anforderungen durch das untergesetzliche kerntechnische Regelwerk weiter konkretisiert. Dieses beinhaltet allgemeine Verwaltungsvorschriften des BMU sowie Sicherheitskriterien, BMU-Richtlinien, Störfall-Leitlinien, RSK- und SSK-Leitlinien, -Richtlinien, und -Empfehlungen, Regeln des KTA, Regeln der Kerntechnik, technische Regeln und technische Spezifikationen für Komponenten und Systeme.
Kerntechnisches Regelwerk erfolgreich überarbeitet
Das kerntechnische Regelwerk im Umfang der „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“, der „RSK-Leitlinien für Druckwasserreaktoren“ sowie der „Störfall-Leitlinien“ stammt aus Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat deshalb im September 2003 ein umfassendes Programm zur Überarbeitung des kerntechnischen Regelwerks gestartet.
Nach fast 10-jähriger Arbeit wurde die Entwicklung des neuen kerntechnischen Regelwerks im November 2012 erfolgreich abgeschlossen. An den Arbeiten waren zeitweise bis zu 40 Sachverständige aus den Fachbereichen der GRS und verschiedenen Unterauftragnehmern beteiligt. Das modernisierte kerntechnische Regelwerk ist in Übereinstimmung mit den aktuellen Empfehlungen der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) sowie der Western European Nuclear Regulators Association (WENRA) auf dem Gebiet der Anforderungen an die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit.
Das modernisierte Regelwerk ist in einem umfangreichen und transparenten Prozess erstellt worden. Knapp 9.000 Kommentare wurden dabei bearbeitet und sechs Revisionen der „Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke“ erstellt. Die „Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke“ dienen als kerntechnische Referenzmaßstäbe in Genehmigungsverfahren, aufsichtlich veranlassten Prüfungen und Sicherheitsüberprüfungen nach § 19 a des Atomgesetzes (AtG). Die Ergebnisse der Arbeiten sind im Portal zum kerntechnischen Regelwerk unter regelwerk.grs.de dokumentiert.
Überarbeitung des internationalen kerntechnischen Regelwerks
Über das Portal können Interessierte auch Änderungsvorschläge für die Sicherheitsstandards der IAEO einreichen. Die GRS sammelt und prüft die Kommentare und leitet sie nach Rücksprache mit den Autoren und dem Bundesumweltministerium an die IAEO weiter. Im Portal sind sämtliche veröffentlichte Revisionen und Kommentierungen der Mitgliedsstaaten zu finden. Darüber hinaus stehen die Formulare zur Verfügung, die benötigt werden, um der IAEO Änderungswünsche mitzuteilen.