© IAEA/ Dean Calma
Oranges Abfallfass mit Gurten und Schloss gesichert

Transportsicherheit

In Deutschland werden jährlich über eine halbe Million Versandstücke mit radioaktiven Stoffen transportiert. Die meisten dieser Versandstücke beinhalten kleinere Aktivitätsmengen. Dazu gehören etwa radioaktive Präparate, Instrumente oder Strahlenquellen, die für medizinische, wissenschaftliche oder technische Anwendungen genutzt werden.

Nur bei einem Bruchteil des jährlichen Beförderungsaufkommens werden sehr große Aktivitätsmengen in Form hochradioaktiver Stoffe  (z.B. ausgediente Brennelemente) transportiert. 

Die Beförderung radioaktiver Stoffe ist − wie bei anderen Gefahrgütern auch − nur unter Beachtung spezieller Schutz- und Sicherheitsgrundsätze zulässig. Die Strahlenschutz- und Sicherheitsanforderungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe beruhen weltweit auf den Transportvorschriften der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO ). 

Unsere Aufgaben

Die GRS begutachtet und forscht auf dem Gebiet der Transportsicherheit im Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe. Unser Fokus liegt auf:

  • Regelwerk: Das Bundesumweltministerium unterstützen wir auf technisch-wissenschaftlicher Ebene bei der Evaluation und Weiterentwicklung des entsprechenden Regelwerks.
  • Erstellen und untersuchen von Szenarien: Unsere Strahlenschützerinnen und Strahlenschützer untersuchen beispielsweise Szenarien (z.B. Unfallszenarien) für verschiedene Verkehrsträger (Schiene, Straße, Luft, Wasser) und damit zusammenhängende mögliche Kontaminationen oder Strahlenexpositionen für die Umwelt und Menschen, die sich zufällig oder arbeitsbedingt im Nahbereich von Transporten radioaktiver Stoffe aufhalten.
  • Konkrete Transportsicherheitsanalysen: Nach den Transportvorschriften der IAEO ist die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsstandards regelmäßig zu überprüfen. Auf dem Gebiet des Strahlenschutzes führt die GRS in diesem Zusammenhang Transportsicherheitsanalysen durch. Sie entwickelt entsprechende Methoden und setzt diese als sachverständiger Gutachter ein.