AGB - Ergänzende Bedingungen für Bestellungen und Aufträge

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die vorliegende Bestellung bzw. den Auftrag der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH (GRS) gegenüber dem jeweiligen Unternehmer, im Folgenden Auftragnehmer genannt, sowie alle Folgebestellungen und Aufträge.

1. Lieferbedingungen

Erfüllungsort für Lieferungen ist die angegebene Versandanschrift. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Lieferung die Aufstellung frei Haus, einschließlich der kompletten Montage, Inbetriebnahme und Transportversicherung sowie Entsorgung der Transportverpackung. Der Auftragnehmer stellt alle erforderlichen Materialien und Gerätschaften und das notwendige Personal.

2. Terminüberschreitungen / Vertragsstrafe

Der vereinbarte Leistungstermin, sowie die Termine für Teilschritte sind verbindlich.

Der angegebene Leistungstermin versteht sich als spätester Termin für die Erfüllung. Sofern dieser Termin nicht eingehalten wird, gilt mit Beginn des nächsten Folgetages eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Gesamtauftragswertes pro angefangenen Kalendertag, insgesamt jedoch maximal 5% des Gesamtauftragswertes als vereinbart. Eine Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn die Nichteinhaltung des Termins vom Auftragnehmer nicht zu vertreten ist. Die gesetzlichen Regelungen zum Schuldnerverzug bleiben hiervon unberührt.

Es wird vermutet, dass der Verzugsschaden Personalkosten, einschließlich der Aufschläge für Samstags- oder Wochenendarbeit und Überstundenaufschläge mitumfasst, soweit sie in Folge des Verzuges entstehen und der Auftragnehmer nicht den Gegenbeweis erbringt.  

3. Gewährleistung

Das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften und vereinbarten Leistungsdaten (gem. Angebot bzw. Anforderungsspezifikation) berechtigen die GRS zum Rücktritt vom Vertrag. Die übrigen gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung bleiben hiervon unberührt.

4. Preis

Bei dem vereinbarten Preis handelt es sich um einen Festpreis.

5.  Sonstiges

Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
Gerichtsstand ist Köln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.