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Notfallzentrum der GRS

Das radiologische Lagezentrum des Bundes

Der Bund betreibt seit 2017 unter der Leitung des Bundesumweltministeriums ein radiologisches Lagezentrum. Die GRS zählt zu den Institutionen, die das radiologische Lagezentrum unterstützen.

Welche Aufgaben hat das radiologische Lagezentrum?

Das radiologische Lagezentrum wird aktiv, wenn es zu einem radiologischen Notfall kommt, von dessen Folgen Deutschland betroffen sein könnte. Hierzu zählen beispielsweise Unfälle in deutschen oder ausländischen Kernkraftwerken oder schwere Unfälle beim Transport radioaktiver Stoffe. Das radiologische Lagezentrum sammelt, bewertet und dokumentiert alle verfügbaren Daten zum Ereignis und erstellt das sogenannte radiologische Lagebild. Dieses Lagebild beschreibt die aktuelle radiologische Situation – dazu gehören etwa Messwerte und meteorologische Daten – und prognostiziert die weitere Entwicklung so weit wie möglich.

Das Lagebild wird vom radiologischen Lagezentrum an die Länder, andere Bundesbehörden und das gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe übermittelt und dient als Grundlage für Entscheidungen über die gegebenenfalls notwendigen Schutzmaßnahmen.
Zusätzlich übernimmt das radiologische Lagezentrum auch Koordinierungs- und Meldeaufgaben. Es ist Ansprechpartner für Behörden im In- und Ausland; zum Beispiel, wenn es darum geht, Maßnahmen für den Notfallschutz abzustimmen.

Ebenfalls in die Unterstützung des Lagezentrums eingebunden sind das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Wo befindet sich das radiologische Lagezentrum?

Das radiologische Lagezentrum ist nicht an einem Ort angesiedelt, sondern ein räumlich verteiltes Netzwerk. Die Kopfstelle des Netzwerks bildet das Bundesumweltministerium. Die beteiligten Institutionen greifen im Falle eines Einsatzes auf ihre jeweilige Notfallschutz-Infrastruktur zurück.
Die GRS stellt hierfür ihr Notfallzentrum in der Kölner Innenstadt zur Verfügung. Das Notfallzentrum verfügt über die entsprechende technische und personelle Infrastruktur, um bei einem schweren Unfall Informationen zum aktuellen Anlagenzustand auszuwerten, Prognosen zum weiteren Unfallablauf zu erstellen und mit allen wichtigen Akteuren zu kommunizieren.

Wie funktioniert der radiologische Notfallschutz in Deutschland?

Kommt es zu einem radiologischen Notfall  laufen Maßnahmen des radiologischen Notfallschutzes an. Ziel all dieser Aktionen ist es, Mensch und Umwelt so weit wie möglich vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu schützen. Man unterscheidet dabei zwischen anlageninternem und anlagenexternem Notfallschutz.

Für den anlageninterne Notfallschutz ist der Betreiber des Kernkraftwerks verantwortlich. Dies umfasst alle Maßnahmen innerhalb einer kerntechnischen Anlage, die die Freisetzung radioaktiver Stoffe unterbinden bzw. so gering wie möglich halten. Der anlagenexterne Notfallschutz setzt sich aus allen Maßnahmen zusammen, die die Bevölkerung vor den Gefahren der austretenden radioaktiven Stoffe schützen sollen. Hierzu zählen auch die Aktivitäten des radiologischen Notfallzentrums.

Dies umfasst einerseits Maßnahmen des Katastrophenschutzes. Dazu zählen beispielsweise Empfehlungen zum Aufenthalt in geschlossenen Räumen, die Verteilung bzw. Einnahme von Jodtabletten oder die Evakuierung betroffener Gebiete. Andererseits umfasst der anlagenexterne Notfallschutz auch das mittel- bis langfristige Notfallmanagement zur Reduktion strahlungsbedingter Risiken. Konkrete Maßnahmen können hier etwa in Empfehlungen zur Einschränkung des Verzehrs von landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestehen, die mit radioaktiven Stoffen belastet sind. Weitere Informationen zum Thema sind unter Basiswissen Notfallschutz zusammengestellt.