Weiterleitungsnachricht

In einer Weiterleitungsnachricht werden Erkenntnisse aus Ereignissen in in- oder ausländischen kerntechnischen Anlagen präsentiert, die sich auf (andere) deutsche Anlagen übertragen lassen. 

Kommt es in einer in- oder ausländischen kerntechnischen Anlage zu einem Ereignis mit sicherheitstechnischer Bedeutung, so können die daraus gewonnenen Betriebserfahrungen für den sicheren Betrieb deutscher Anlagen von Interesse sein. Diese Ereignisse auszuwerten und ihre Übertragbarkeit auf deutsche Anlagen zu überprüfen, gehört zu den Aufgaben der GRS. Ergibt die Auswertung/Analyse, dass die Erkenntnisse übertragbar sind, verfasst die GRS im Auftrag des Bundesumweltministeriums dazu eine Weiterleitungsnachricht.