Wiederaufarbeitung
Bei der Wiederaufarbeitung werden die wiederverwertbaren Anteile Uran und Plutonium von den Spaltprodukten getrennt. Das geschieht in speziellen Anlagen, wie es sie beispielsweise in La Hague (Frankreich) oder Sellafield (Großbritannien) gibt. Der radioaktive Abfall wird zwischen- bzw. endgelagert. Die wiederverwertbaren Materialien können zur Herstellung neuer Brennelemente (Uran- oder MOX-Brennelemente) verwendet werden.
Die Wiederaufbereitung war bis ins Jahr 2005 in Deutschland gesetzlich verpflichtend, ist seitdem aber verboten.