Corporate Governance Bericht 2019

GRS

Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2009 Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes beschlossen. Der Pubic Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) als Teil A der Grundsätze richtet sich dabei an die Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Der Bund ist mit 46,15 % an der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH beteiligt. Der Aufsichtsrat der GRS hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 die Anwendung des PCGK auf die GRS ab dem Geschäftsjahr 2012 beschlossen.

Im Juni und Juli 2012 wurden sowohl der Gesellschaftsvertrag der GRS a1s auch die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sowie füг die Geschäftsführer den Erfordernissen des PCGK angepasst.
Der Aufsichtsrat der GRS hat ein Präsidium aus vier Aufsichtsratsmitgliedern gebildet, das zur Vorbereitung grundlegender Beschlüsse des Aufsichtsrates insbesondere in Personalfragen deг GRS tätig wird. Die abschließende Beschlussfassung oЫiegt dem Aufsichtsrat.

Der Corporate Governance Bericht 2019 einschließlich der Entsprechenserklärung sowie der Geschäftsbericht 2019 werden auf der Web-Seite der GRS veröffentlicht.