(GRS 247/17) Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland - Anhang: Strahlenexposition

C. Küppers

Gebinde mit wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen enthalten radioaktive Stoffe mit hoher Aktivität. Diese sind in Behältern eingeschlossen, ein kleinerer Teil der von diesen Stoffen ausgehenden Strahlung durchdringt aber Abfallmatrix und Behälter. Von den Gebinden geht daher eine nicht der Freisetzung von radioaktiven Stoffen verbundene sogenannte Direktstrahlung aus, durch die Personen, die sich in der Nähe aufhalten, einer Strahlenexposition ausgesetzt werden. Dies betrifft vor allem das Betriebspersonal des Endlagers. Wegen des dichten Einschlusses kommt es dagegen normalerweise nicht zu einer Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus den Behältern und zur Ableitung von radioaktiven Stoffen in die Umgebung.

In einem Endlager sind daher Maßnahmen zum Strahlenschutz erforderlich. Diese sind zwar erst dann in einem Endlager durchzuführen, wenn erstmals radioaktive Stoffe angenommen werden, in der Planung des Endlagers müssen sie aber bereits berücksichtigt werden. Die in der Betriebsphase und der Nachbetriebsphase eines Endlagers erforderlichen Strahlenschutz-maßnahmen sind von Art und notwendigem Aufwand her sehr unterschiedlich.