(GRS-878) Pilotprojekt Regulatorik für Fusionsanlagen (ReFus) Statusbericht Stand Juni 2026 - Entwurf zur Kommentierung

M. Jopen, J. Herb, C. Heitsch, M. Kowalik, I. Petermann, K. Cohrs, J.-U. Schmollack, M. Englert, A. Kopp, C. Pistner, P. Sauter, X. Z. Jin, D. Radloff

Förderkennzeichen 13F1002A-D

Der Statusbericht fasst die bis Juni 2026 erarbeiteten Ergebnisse des Projekts ReFus (Regulatorik für Fusionsanlagen) zusammen und stellt sie zur öffentlichen Kommentierung zur Verfügung (refus@grs.de, Deadline: 31.10.2026).

Es wurde untersucht, wie Fusionsanlagen in die bestehende Gesetzessystematik eingebunden sind und ob es ergänzender oder neuer Regelungen bedarf. Fusionsanlagen gelten laut Strahlenschutzrecht als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und werden somit bereits heute durch das Strahlenschutzgesetz erfasst. Die Anforderungen des Strahlenschutzrechts verfolgen dabei einen zielorientierten Ansatz: Betreiber müssen nachweisen, dass Ausrüstungen und Maßnahmen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und dass der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Es wurde ein Vorschlag für ein technisches Regelwerk mit gestuftem Ansatz entwickelt, der sich am radiologischen Gefährdungspotenzial der jeweiligen Fusionsanlagen orientiert. 

Basierend auf einer neu entwickelten Methodik zur Bestimmung des Gefährdungspotenzials für Anlagen mit radioaktivem Inventar zeigte sich, dass das Gefährdungspotenzial zukünftiger Fusionskraftwerke oberhalb desjenigen von Anlagen liegen kann, die bislang nach Strahlenschutzrecht reguliert werden. Gleichzeitig zeigte sich, dass ihr Gefährdungspotenzial deutlich unter dem von Kernkraftwerken liegt, unter Umständen jedoch eine Größenordnung erreichen kann, die mit der deutscher Forschungsreaktoren vergleichbar ist.

Bei der Analyse von Konzeptstudien für Fusionskraftwerke hat sich gezeigt, dass mit relevanten Mengen schwach- und mittelradioaktiver Reststoffe zu rechnen ist. Da es sich bei Fusionsanlagen um starke Neutronenquellen handelt und sie mit Tritium betrieben werden, müssen ebenso Aspekte der nuklearen Nichtverbreitung und des Dual-Use beachtet werden.

Insbesondere mit Blick auf Genehmigungs- und Sicherheitsnachweise sind geeignete, qualifizierte Simulationswerkzeuge für Störfälle und Unfälle notwendig. Eine entsprechende Bestandsaufnahme hat infrage kommende Codes ermittelt, zeigt jedoch auch Lücken und Weiterentwicklungsbedarf auf.