(GRS-S-50) Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Thorsten Stahl, Erik Strub

Die Stilllegung kerntechnischer Anlagen ist eine Aufgabe, der sich die Kernenergieländer stellen müssen. Insgesamt wurden nach Angaben der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) von 2011 bisher über 500 Reaktoren und etwa 275 Anlagen der Ver- und Entsorgung außer Betrieb genommen.
 
Nach Ende ihrer betrieblichen Nutzung können kerntechnische Anlagen nicht sich selbst überlassen werden. Da von ihnen nach wie vor eine Gefährdung ausgehen kann, müssen sie zum Schutz von Mensch und Umwelt geordnet stillgelegt werden. Unter dem Begriff "Stilllegung" versteht man alle Maßnahmen, die nach Erteilung der Stilllegungsgenehmigung durchgeführt werden, bis eine behördliche, d. h. atomrechtliche Überwachung nicht mehr notwendig ist. Dies bedeutet in der Regel, dass alle Gebäudeteile entfernt sind und der natürliche Ausgangszustand in Form der sogenannten "Grünen Wiese" wiederhergestellt ist, wie es beispielsweise beim Kernkraftwerk Niederaichbach der Fall war.