Meldepflichtiges Ereignis

Als meldepflichtiges Ereignis werden in kerntechnischen Anlagen Abweichungen vom normalen Betrieb bezeichnet, die für die Sicherheit von Bedeutung sind. 

Die Betreiber kerntechnischer Anlagen sind gesetzlich verpflichtet, solche Ereignisse an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die „Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung“ (AtSMV). Die meldepflichtigen Abweichungen sind in einem Katalog von Meldekriterien zusammengefasst, der Bestandteil der AtSMV ist.