Stilllegung

Nachdem eine kerntechnische Anlage (z. B. Kernkraftwerk, Forschungsreaktor o. Ä.) endgültig abgeschaltet wird, folgt im Allgemeinen deren Stilllegung. 

Der Begriff „Stilllegung“ bezeichnet im technischen Sinne den gesamten Prozess ab der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung bis zum Abbau der Anlage. Dies bedeutet in der Regel, alle Gebäudeteile zu entfernen und den natürlichen Ausgangszustand in Form der sogenannten „Grünen Wiese“ wiederherzustellen.