Passive Sicherheitssysteme
In deutschen Kernkraftwerken gibt es aktive und passive Sicherheitssysteme. Passive Sicherheitssysteme zeichnen sich dadurch aus, dass sie allein aufgrund der Naturgesetze, also zum Beispiel Gravitation, freie Konvektion oder Verdampfung und Kondensation, funktionieren, und nicht auf eine eigene Energieversorgung (z. B. Strom) angewiesen sind.
Die für die Sicherheit eines KKWs zuständigen Systeme greifen erst dann ein, wenn gravierende Abweichungen vom normalen Betrieb auftreten. Sie sorgen dann dafür, dass die Kettenreaktion unterbrochen, die Anlage heruntergefahren und weiter gekühlt wird und in einem sicheren Zustand bleibt.