Stilllegung

Der Begriff ‚Stilllegung‘ umfasst nach deutschem Atomgesetz alle Maßnahmen, die nach Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung durchgeführt werden und dem Abbau einer kerntechnischen Anlage bis zum Erreichen des Stilllegungszieles dienen. 

In Deutschland ist das Stilllegungsziel immer die Entlassung des Anlagengeländes aus der atom- und strahlenschutzrechtlichen Überwachung, sodass das Gelände ohne Einschränkungen, die auf den Betrieb der kerntechnischen Anlage zurückzuführen sind, wieder zur Verfügung steht.