Zwischenlager

Zwischenlager dienen der vorübergehenden Lagerung radioaktiver Abfälle. Eine Zwischenlagerung ist derzeit notwendig, da bislang noch keine Endlager für radioaktive Abfälle zur Verfügung stehen.

Je nachdem, welche Abfälle in einem Zwischenlager gelagert werden, unterscheidet man Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle, z. B. aus der Medizin) und Zwischenlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle, zu denen abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zählen. Des Weiteren kann man zwischen zentralen und dezentralen Zwischenlagern unterscheiden. Erstere befinden sich in Gorleben und Ahaus. Letztere sind die zwölf Anfang der 2000er Jahre durch die Energieversorgungsunternehmen an den Kernkraftwerken errichteten Zwischenlager. Die Zwischenlager Jülich und Lubmin (Zwischenlager Nord) nehmen in dieser Einteilung eine Sonderstellung ein – sie befinden sich zwar wie die dezentralen Lager in unmittelbarer Nähe zu einer kerntechnischen Anlage, wurden jedoch nicht von einem Energieversorgungsunternehmen und bereits vor 2000 errichtet. 

Darüber hinaus gibt es noch die Landessammelstellen. Dabei handelt es sich um Zwischenlager für schwach radioaktive Abfälle, die von den Ländern unterhalten werden. Hier werden Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung gelagert, die im jeweiligen Landesgebiet anfallen.