Zwischenlager

Zwischenlager dienen der vorübergehenden Lagerung radioaktiver Abfälle, bis ein entsprechendes Endlager zur Verfügung steht. 

Man unterscheidet Zwischenlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (schwach- und mittelradioaktive Abfälle, z. B. aus der Medizin) und solche für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle, zu denen auch abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung zählen. 

In Deutschland wird zudem zwischen zentralen und dezentralen Zwischenlagern unterschieden. Erstere befinden sich in Gorleben und Ahaus. Anfang der 2000er Jahre wurden durch die Energieversorgungsunternehmen an den Kernkraftwerken zwölf dezentrale Zwischenlager errichtet. 

Die Zwischenlager Jülich und Lubmin (Zwischenlager Nord) nehmen in dieser Einteilung eine Sonderstellung ein – sie befinden sich zwar wie die dezentralen Lager in unmittelbarer Nähe zu einer kerntechnischen Anlage, wurden jedoch nicht von einem Energieversorgungsunternehmen und bereits vor dem Jahr 2000 errichtet. 

Darüber hinaus gibt es noch die Landessammelstellen. Dabei handelt es sich um Zwischenlager für schwach radioaktive Abfälle, die von den Ländern unterhalten werden. Hier werden Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung gelagert, die im jeweiligen Landesgebiet anfallen.