Corporate Governance Bericht 2020

GRS

Die Bundesregierung hat am 01. Juli 2009 Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes beschlossen. Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) als Teil A der Grundsätze richtet sich dabei an die Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Der Bund ist mit 46,15 % an der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH beteiligt. 
Der Aufsichtsrat der GRS hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2011 die Anwendung des PCGK auf die GRS ab dem Geschäftsjahr 2012 beschlossen. Im Juni und Juli 2012 wurden sowohl der Gesellschaftsvertrag der GRS a1s auch die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und seine Ausschüsse sowie für die Geschäftsführer den Erfordernissen des PCGK angepasst. Durch die Verankerung im Gesellschaftsvertrag der GRS wurden die Empfehlungen des PCGK zu einem Bestandteil des  Handlungsrahmens der GRS und ihrer Organe. 
Der Aufsichtsrat der GRS hat ein Präsidium aus vier Aufsichtsratsmitgliedern gebildet, das zur Vorbereitung grundlegender Beschlüsse des Aufsichtsrates insbesondere in Personalfragen der GRS tätig wird. Die abschließende Beschlussfassung obliegt dem Aufsichtsrat. 
Der Corporate Governance Bericht 2020 einschließlich der Entsprechenserklärung sowie der Geschäftsbericht 2020 werden auf der Web-Seite der GRS veröffentlicht.