(GRS 011) Die Verwirklichung gesetzlicher Schutzbestimmungen durch Anwendung von Modellen kerntechnischer Anlagen

Hans-Joachim Herrmann, Dieter W. Wildberg

Die Planung, Errichtung und Betrieb kerntechnischer Anlagen anhand von Modellen steht in der Bundesrepublik Deutschland noch am Anfang. Die Verfasser zeigen anhand von Beispielen auf , daß der Gesetzgeber durch die atomrechtliche Gesetzgebung sowie die  Gesetze auf dem konventionellen Sektor bereits sehr frühzeitig Schutzbestimmungen sowohl für die Einzelperson in der Anlage als auch für die Menschen in der Umgebung erlassen hat, daß aber bezüglich der Verwirklichung dieser Schutzbestimmungen noch immer Probleme, oft grundsätzlicher Art, bestehen. Als denkbar günstigste Lösung bietet sich hier die Bearbeitung anstehender Fragen mit Hilfe von Modellen an. Unter anderem können solche Bereiche, wie Instandhaltungs- und Prüffreundlichkeit, Einsatz von Fremdpersonal, räumliche Verlegung von Redundanzen, Bergung von Verletzten, Brandvorsorge, Sicherung und Demontage der Anlage, gerade wegen ihrer Vielgestaltigkeit, aber auch wegen übergreifender Forderungen tiefgreifender und umfassender herausgestellt und diskutiert werden.Es werden Aspekte, die für die Anwendung von Modellen sprechen, herausgearbeitet und es werden i n sehr ausführlicher Form die Vor- und Nachteile von Modellen dargelegt. Schließlich werden Modellvarianten, w ie sie in den verschiedenen Phasen einer Kernanlage Verwendung finden können, beschrieben und darüber hinaus werden Aussagen über Modellkosten gemacht.Ein Abschnitt dieses Berichtes beschäftigt sich mit Beispielen aus dem praktischen Einsatz von Modellen: Modelle haben sich im Raffinerie- und Chemieanlagenbau längst bewährt und haben auch ihre Bewährungsprobe i n der Kerntechnik bereits bestanden. Dies beweisen Beispiele nicht nur aus dem Inland.Allgemein muß herausgestellt werden, daß sich die Verfasser bemüht haben, einen möglichst geschlossenen Gesamtüberblick über die Thematik "Anwendung von Modellen in der Kerntechnik" zu geben.