(GRS 189) Risikovorsorge außerhalb des Störfallspektrums

G. Roller

Mit Schreiben vom 26.03.01 veranlasste das BMU ein interdisziplinäres (technischnaturwissenschaftliches/ rechtswissenschaftliches) Gutachten zur Risikovorsorge außerhalb des Störfallspektrums bei der GRS. Dabei soll die technisch-wissenschaftliche Begutachtung durch die GRS und die rechtswissenschaftliche Begutachtung durch Herrn Prof. Dr. Roller in einem Unterauftrag der GRS erstellt werden. Das rechtliche Teilgutachten soll auf dem technischen Teilgutachten aufbauen.
 
Durch die technisch-wissenschaftliche Begutachtung der GRS soll festgestellt werden, welche Maßnahmen über die Beherrschung der „gängigen“ Auslegungsstörfälle hinaus in Deutschland und im Ausland verwirklicht sind. Dabei ist festzuhalten, ob dies auf behördliche Anordnung und ob eine Genehmigung der Errichtung oder des Betriebs hinsichtlich des auslegungsüberschreitenden Bereichs erfolgte. Darüber hinaus ist zu bewerten, in wie weit die Maßnahmen im auslegungsüberschreitenden Bereich von der internationalen Wissenschaft als Sicherheitsgewinn beurteilt und welche Anforderungen an die Maßnahmen gestellt werden.