(GRS 246) Reduzierung der Mobilisierbarkeit von Schwermetallen in Untertagedeponien

H.-J. Herbert, Christian Reichelt

Bei der Beseitigung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen in Untertagedeponien (UTD), die in Salzgesteinen bzw. anderen Gesteinsformation errichtet werden, ist nach der Deponieverordnung /DepV 02/ vom 24. Juli 2002 der Langzeitsicherheitsnachweis für das Gesamtsystem "Abfall/Untertagebauwerk/Gebirgskörper" unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger (hypothetischer) Ereignisabläufe zu führen. Dabei ist standortspezifischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.
 
Der Zutritt von Wasser zu einer UTD ist als zu berücksichtigender Ereignisablauf beim Langzeitsicherheitsnachweis von besonderer Bedeutung. Über lange, geologische Zeiträume können ein Eindringen salinarer Lösungen bzw. von Grundwasser in eine UTD und nachfolgend ein Schadstoffaustrag und -transport im Deckgebirge nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die gegenwärtig ausschließlich praktizierte Nutzung von Hohlräumen, die im Rahmen eines Gewinnungsbergbaues entstanden sind und infolgedessen in Hinblick auf die Wirksamkeit natürlicher geologischer Barrieren nicht optimiert sind.