(GRS 247/13) Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle in Deutschland - Anhang: Safety Case

I. Müller-Lyda, M. Sailer

In der allgemeinen Sicherheitstechnik ist der Begriff des „Safety Case“ (SC) definiert als ein dokumentierter Nachweis, dass ein Produkt die geforderten Sicherheitseigenschaften erfüllt. Ein derartiger Nachweis wird beispielsweise von der europäischen Bahnnorm EN 50129 zwingend für alle signaltechnischen Produkte gefordert.

Seit etwa 1995 wird dieser Begriff im internationalen Rahmen zunehmend auch im Kontext mit den Verfahren zur Implementierung von geologischen Endlagern verwendet. Parallel dazu haben auch die für die Endlagerung zuständigen internationalen Organisationen wie die IAEA oder die NEA Empfehlungen für die Erstellung und Weiterentwicklung des Safety Case als zentrale Dokumentation in einem Verfahren zur Implementierung eines Endlagers für wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle gegeben.

Hierüber sowie über den Stand hinsichtlich der Anwendung der Safety-Case-Prozedur in einzelnen nationalen Endlagerprojekten wird im Kapitel 2 eine Übersicht gegeben. Daran schließt sich in Kapitel 3 eine Beschreibung der bestehenden bzw. der zu schaffenden Randbedingungen für eine zukünftige Anwendung des Safety Case in Deutschland an. Abschließend werden in Kapitel 4 die Umrisse des Inhalts eines Safety Case für die Realisierung eines Endlagers in Deutschland dargestellt.