(GRS-A-3411) Anwendung von PSA-Methoden zur Sicherheitsbewertung von Kernkraftwerken sowie zur Begutachtung

M. Kloos, H. Löffler, G. Mayer

Mit Inkrafttreten des Atomgesetzes vom 22. April 2002 sind die Betreiber deutscher Kernkraftwerke rechtlich verpflichtet, nach § 19a eine Sicherheitsüberprüfung gemäß den Festlegungen in den behördlichen Leitfäden vorzunehmen. Der darin festgelegte Analyseumfang beinhaltet unter anderem PSA der Stufen 1 und 2 für Kernkraftwerke im Leistungsbetrieb. Die Methoden zur Durchführung der PSA sind im Leitfaden zur PSA sowie im zugehörigen Methodenband /FAK 05/ im Detail beschrieben. Die Erfahrungen zeigen, dass die für die deutschen Kernkraftwerke bisher durchgeführten PSA noch erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Methodik, des Tiefgangs und der Aussagesicherheit aufweisen. Damit die im Rahmen der Aufsicht zu erstellenden bzw. zu bewertenden PSA dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, sollen aufbauend auf den Erkenntnissen aus bisherigen PSA-Anwendungen der GRS methodische Verbesserungen erfolgen und erprobt werden. Außerdem erfordert eine Fortschreibung der behördlichen Anforderungen nach Stand von Wissenschaft und Technik auch die Kenntnis der internationalen Entwicklungen und ggf. eine Anpassung an diese. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat deshalb die GRS im Rahmen des Vorhabens SR 2547 beauftragt, einen substantiellen Beitrag zur Verfolgung des nationalen wie internationalen Standes von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der PSA-Methoden zu leisten und diese soweit möglich für die Sicherheitsbeurteilung deutscher Kernkraftwerke verfügbar zu machen. Durch die in diesem Vorhaben vorgeschlagenen methodischen Verbesserungen und Erprobungen soll die schrittweise Aktualisierung des PSA-Leitfadens erreicht werden.