(GRS-A-3413) Anwendung von PSA-Methoden zur Sicherheitsbewertung von Kernkraftwerken sowie zur Begutachtung

J. von Linden, G. Meyer

Mit Inkrafttreten des Atomgesetzes vom 22. April 2002 sind die Betreiber deutscher Kernkraftwerke rechtlich verpflichtet, nach § 19a eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ) gemäß den Festlegungen in behördlichen Leitfäden vorzunehmen. Der darin festgelegte Analyseumfang beinhaltet unter anderem PSA der Stufen 1 und 2 für den Leistungsbetrieb. Die Methoden zur Durchführung der PSA sind im Leitfaden PSA /BMU 05/ sowie im zugehörigen Methodenband /FAK 05/ im Detail beschrieben. Eine Übersicht zum Stand der im Rahmen der SÜ durchgeführten PSA und deren Begutachtungen für in Betrieb befindliche deutsche Kernkraftwerke wird (soweit der GRS bekannt ) in Tab. 1-1 gegeben.