(GRS-A-3558) Weiterentwicklung und Erprobung von Methoden und Werkzeugen für probalistische Sicherheitsanalysen

M. Röwekamp, W. Faßmann, W. Frey, L. Gallner, H. Grebner, J. Hartung, M. Kloos, A. Kreuser, M. Leberecht, F. Michels, J. Peschke, E. Piljugin, W. Preischl, N. Reinke, J. Sievers, J.-C. Stiller, M. Türschmann, A. Wielenberg

Seit der Neufassung des Atomgesetzes (AtG) vom April 2002 ist die Durchführung einer PSA für alle Kernkraftwerke in Deutschland im Rahmen der in § 19a AtG geforderten (Periodischen) Sicherheitsüberprüfungen (SÜ) verpflichtend. Dies hat zu umfangreichen sicherheitstechnischen Verbesserungen in den Kernkraftwerken geführt und damit wesentlich zum hohen Sicherheitsniveau der deutschen Kernkraftwerke beigetragen.
 
In einer PSA werden Kenntnisse über die Auslegung und Betriebsweise der Anlage, die Betriebserfahrung der untersuchten Anlage und ähnlicher Anlagen sowie Erkenntnisse der Sicherheitsforschung, wie auch der generelle wissenschaftlich-technische Sachverstand zu einer Gesamtbewertung des Sicherheitszustandes der zu untersuchenden Anlage zusammengeführt. Dabei wird – soweit möglich – auch der Einfluss evident gewordener Kenntnisstandunsicherheiten auf die Ergebnisse dieser Bewertung ausgewiesen.