(GRS-A-3579) Methoden zur Durchführung von Brand-PSA im Nichtleistungsbetrieb

S. Babst, B. Forell, W. Frey

Seit Inkrafttreten des Atomgesetzes (AtG) vom 22. April 2002 sind die Betreiber deutscher Kernkraftwerke rechtlich verpflichtet, zu festgelegten Zeitpunkten eine Sicherheitsüberprüfung (SÜ) gemäß den Festlegungen in behördlichen Leitfäden nach § 19a dieses Gesetzes vorzunehmen. Damit die Sicherheitsüberprüfungen bundeseinheitlich nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt werden, entwickelt und vervollkommnet der Bund unter Beteiligung der Ländergenehmigungs- und Aufsichtsbehörden hierfür Leitfäden, darunter einen Leitfaden zur Durchführung probabilistischer Sicherheitsanalysen (PSA). Der darin festgelegte Analyseumfang beinhaltet PSA der Stufen 1 und 2 für den Leistungsbetrieb und PSA der Stufe 1 für den Nichtleistungsbetrieb.