(GRS 453) Sicherheitstechnisch relevante Fehlermechanismen in der Nachbetriebsphase

G. Mayer, J. C. Stiller, S. Römer

Nach der 13. Änderung des Atomgesetzes als Reaktion auf die Unfälle im japanischen Kernkraftwerk Fukushima I befinden sich die Kernkraftwerke Biblis Block A und B (KWB-A und KWB-B), Brunsbüttel (KKB), lsar 1 (KKI-1), Krümmel (KKK), Neckarwestheim 1 (GKN-1), Philippsburg 1 (KKP-1) und Unterweser (KKU) im sogenannten Nachbetrieb vor Stilllegung. Solange sich noch Brennstoff auf der Anlage befindet, sind die entsprechenden Schutzziele Unterkritikalität, Wärmeabfuhr und Rückhaltung der Aktivität zu gewährleisten. Gleichzeitig werden aber entsprechend den erteilten Genehmigungen vorbereitende Arbeiten für die Stilllegung durchgeführt und Änderungen an der Betriebsführung vorgenommen. Zur Feststellung des Sicherheitsniveaus der Anlagen im Nachbetrieb waren die Betreiber verpflichtet, Sicherheitsanalysen vorzulegen.
Die Situation eines unvorbereiteten Übergangs vom Leistungsbetrieb zur Stilllegung, in der sich die oben genannten Anlagen befinden, kann sicher als einzigartig bezeichnet werden. Bei künftigen Abschaltungen werden die Anlagen den Übergang langfristig planen (auch unter Einbeziehung der Erfahrungen aus den aktuellen Abschaltungen) und es ist zu erwarten, dass die Lagerbecken vorzeitig von abgebrannten Brennelementen entleert werden und der Brennstoff effizient ausgenutzt wird, so dass die notwendige Abklingzeit im Lagerbecken verkürzt wird. Ungeachtet dessen muss auch in den zukünftigen Übergangsphasen vom Leistungsbetrieb zur Stilllegung die Sicherheit der Anlage nachgewiesen werden.