(GRS-617) Bewertung der Abhängigkeiten zwischen dem sicheren Bau und Betrieb eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle und der Langzeitsicherheit - Synthese der Ergebnisse aus dem Vorhaben BASEL

J. Wolf, A. Lommerzheim, N. Bertrams, D. Buhmann, W. Filbert, B. Förster, P. Herold, J. Leonhard, U. Noseck, S. Prignitz

Die sichere Entsorgung von hochradioaktiven1 Abfällen in tiefen geologischen Formationen hat den dauerhaften Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle sowie die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen zum Ziel. Zum Nachweis der Zielerreichung ist ein Sicherheitsnachweis erforderlich, der die Prüfung und Bewertung von Daten, Maßnahmen, Analysen und Argumenten beinhaltet, die die Sicherheit des Endlagers aufzeigen.

Bei der Führung eines Sicherheitsnachweises für ein Endlager für hochradioaktive Ab-fälle werden gemäß nationalen und internationalen Vorgaben und Empfehlungen mehrere Phasen ausgewiesen /BMU 10/, /BMU 20/2, /IAEA 06/, /IAEA 11a/, /IAEA 12/, /ICRP 13/. Nach Standortauswahl und Errichtung des Endlagers beginnt die Betriebsphase mit der Einlagerung der Abfälle in das Endlager und endet mit dem endgültigen Verschluss der Schächte bzw. der Rampen und dem Rückbau der übertägigen Anlagen im Rahmen der Stilllegung (Abb. 1.1). Ziel ist die Herstellung eines wartungsfreien Zustandes, der die Langzeitsicherheit des Endlagers gewährleistet.