(GRS-658) Bewertung des sicheren Einschlusses von Radionukliden in Endlagersystemen im Kristallingestein - Ergebnisse aus dem Vorhaben CHRISTA-II

J. Wolf, D. Becker, J. Flügge, T. Frank, M. Johnen

Aufbauend auf die vorlaufende Machbarkeitsuntersuchung CHRISTA (FKZ 02 E 11375) hat die GRS gemeinsam mit der BGE Technology und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) im Forschungsvorhaben CHRISTA-II ein konzeptionelles Vorgehen zur Sicherheitsbewertung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle im Kristallingestein entwickelt und die Anwendbarkeit für generische Endlagermodelle exemplarisch getestet. Entscheidende Grundlagen für die durchgeführten Arbeiten waren die im Vorhaben erstellten generischen geologischen Standortbeschreibungen und die darauf beruhenden Endlagerkonzepte. Auf der Grundlage dieser Beschreibungen und Konzepte wurde beispielhaft die Berechnung radiologischer Sicherheitsindikatoren zur Prüfung und Darstellung des sicheren Einschlusses für die drei im Vorhaben CHRISTA abgeleiteten Optionen für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle im Kristallingestein durchgeführt: a) überlagernder ewG, b) multipler ewG sowie c) Einschluss durch technische und geotechnische Barrieren. Nach der Veröffentlichung der Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle im Jahr 2020 wurden zusätzlich auch die in § 4 EndlSiAnfV definierten Indikatoren bei der radiologischen Bewertung berücksichtigt.

Der vorliegende Bericht beschreibt die in den Vorhaben CHRISTA und CHRISTA-II verwendeten Endlagersysteme in Kristallingestein, die Definition der verwendeten Sicherheitsindikatoren und der in § 4 EndlSiAnfV festgelegten Indikatoren sowie die exemplarische Durchführung der Berechnung dieser Indikatoren. Des Weiteren wird die Durchführung einer Modellierung der Grundwasserströmung und des Schadstofftransportes unter einem überlagenden ewG dargestellt. Diese Modellierung wurde durchgeführt, um einen Beitrag zur Dis-kussion zu liefern, inwieweit ein Endlagersystem mit einem „überlagernden ewG“ der Anforderung der Konzentration der Abfälle an ihrem Einlagerungsort nach § 4 EndlSiAnfV entspricht.