Auf dem Weg zu einem Regelwerk für Fusionsanlagen: ReFus-Verbundpartner veröffentlichen Statusbericht
Fusion ist eine der Schlüsseltechnologien, die im Fokus der Hightech Agenda der Bundesregierung stehen. In drei Fusionshubs sollen zukünftig von Industrie und Forschung Fusionskraftwerkskonzepte entwickelt werden, die sich in verschiedenen Aspekten (zum Beispiel technische und physikalische Parameter oder Materialauswahl) von bekannten Forschungsanlagen und bisher entwickelten Kraftwerkskonzepten unterscheiden können. Um die Regulatorik für zukünftige Fusionsanlagen von Anfang an mitzudenken, hat das BMFTR Anfang 2025 im Rahmen des Aktionsplans „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ das Forschungsprojekt ReFus zur Regulatorik von Fusionsanlagen ins Leben gerufen.
Im Rahmen des ReFus-Projektes untersuchen Fachleute der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, des Öko-Instituts, des TÜV Rheinland und des Karlsruher Instituts für Technologie gemeinsam, wie ein Fusionsregelwerk aussehen könnte. Unterstützt werden sie während des gesamten Projektzeitraums von Stakeholdern aus der Fusionsindustrie, der Zulieferindustrie und der Energieversorgung – insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen.
Zwischenergebnisse mit Möglichkeit zur Kommentierung
In einem jetzt veröffentlichten Statusbericht fasst die Forschungsgruppe die bisherigen Ergebnisse ihrer Arbeiten zusammen. Der Bericht umfasst eine Analyse des aktuellen rechtlichen und technischen Rahmens, in dem die Regulierung von Fusionsanlagen bereits eingebunden ist beziehungsweise zukünftig eingebunden werden kann.
Fusionsanlagen gelten laut Strahlenschutzrecht als Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und werden somit bereits heute durch das Strahlenschutzgesetz erfasst. Damit können sie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens genehmigt und betrieben werden. Die Anforderungen des Strahlenschutzrechts verfolgen dabei einen zielorientierten Ansatz: Betreiber müssen nachweisen, dass Ausrüstungen und Maßnahmen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und dass der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist.
Hinsichtlich eines technischen Regelwerks schlagen die Fachleute die Weiterentwicklung eines gestuften Ansatzes vor, der sich angemessen am radiologischen Gefährdungspotenzial der Fusionsanlagen orientiert.
Interessierte haben ab sofort die Möglichkeit, den Bericht bis zum 31. Oktober 2026 zu kommentieren. Das Formular hierfür findet sich rechts unter "Downloads". Die Kommentare werden bei der Erstellung des Abschlussberichts berücksichtigt und separat mit den Antworten der Forschungsgruppe veröffentlicht werden.
So geht es weiter
In der finalen Projektphase soll neben der Auseinandersetzung mit europarechtlichen Fragestellungen und einer möglichen Umnutzung ehemaliger Kernkraftwerksstandorte unter anderem ein Entwurf einer Merkpostenliste für die Antragsstellung zur Genehmigung von Fusionsanlagen erarbeitet werden. Darüber hinaus wird sich die Forschungsgruppe mit der Anwendbarkeit bestehender Normen aus der konventionellen Sicherheitstechnik und der Kerntechnik befassen.
Das Pilotprojekt ReFus läuft noch bis zum 31. März 2027. Die Forschungsergebnisse werden nach Abschluss der Arbeiten in einem Fachbericht veröffentlicht. Die Analysen von ReFus markieren den Startpunkt für eine zukünftig detaillierte Gestaltung der Regulierung.