Sitzung des Umweltausschusses zu Sicherheitsanforderungen an ein Endlager

Am 29.06. tagte der Umweltausschuss des Bundestages. Diskutiert wurden zwei Verordnungsentwürfe des Bundesumweltministeriums (BMU): die Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV) sowie die Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV), die als Artikel 1 und 2 gemeinsam die „Verordnung über Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle“ bilden. Mit den Verordnungen legt das BMU Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle fest, wozu es nach § 26 Abs. 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) ermächtigt ist.

Jörg Mönig (GRS): Entwürfe im Einklang mit StandAG

Neben einigen Ausschussmitgliedern war die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Schwarzelühr-Sutter als Vertreterin des BMU anwesend. Der Ausschuss hörte zuerst sechs geladene Sachverständige an, die die Verordnungsentwürfe vor ihrem jeweiligen fachlichen Hintergrund bewerteten. Trotz einiger Kritikpunkte stießen die Entwürfe insgesamt auf Zustimmung. Jörg Mönig, Leiter des Bereichs Endlagerung in der GRS, sieht sie im Einklang mit dem StandAG und für das Standortauswahlverfahren anwendbar. In den Entwürfen werde zudem keines der drei Wirtsgesteine bevorzugt behandelt. 

Anschließend beantworteten die Sachverständigen die Fragen der Ausschussmitglieder aus den verschiedenen Parteien. Die gesamte Sitzung konnte im Livestream verfolgt werden und ist auf der Seite des Bundestags als Video verfügbar.