Ableitungen

Allen Betreibern von Kernkraftwerken/kerntechnischer Einrichtungen weltweit ist es im Rahmen von Betriebsgenehmigungen erlaubt, jährlich eine festgelegte Menge an bestimmten radioaktiven Stoffen, die während des Betriebs einer Anlage anfallen, an die Umwelt abzugeben. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Ableitung bestimmter Mengen des radioaktiven Wasserstoffisotops Tritium. Ableitungen erfolgen gasförmig mit der Fortluft oder flüssig in ein Gewässer und werden überwacht.

Die jährlichen Aktivitätswerte der Ableitungen deutscher kerntechnischer Anlagen sind in den Jahresberichten „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“ aufgeführt.