Nachbetrieb

Die Nachbetriebsphase schließt unmittelbar an das Ende des Leistungsbetriebs eines Kernkraftwerkes an, kann mehrere Jahre dauern und endet, wenn der Betreiber von der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Genehmigung zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerkes erhält. Während der Nachbetriebsphase kann der Betreiber in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits Vorbereitungen für den Rückbau der Anlage treffen. So werden im Verlauf des Nachbetriebs zahlreiche Komponenten, Systeme und Bauwerke in Kernkraftwerken nicht mehr benötigt oder müssen angepasst werden. So entfällt beispielsweise die Notwendigkeit der Kühlung der Brennelemente, sobald diese aus dem Reaktor bzw. aus dem Lagerbecken entfernt wurden.