(GRS 065) Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) 1984 -1986 (Band 6)

Zusammengestellt von der RSK-Geschäftsstelle

Im Jahre 1958 wurde vom Bundesminister für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berufen. Die RSK hat die Aufgabe, den zuständigen Bundesminister - seit 1986 ist dies der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - in allen Fragen der Sicherheit und der Sicherung kerntechnischer Anlagen (Kernkraftwerke und Anlagen des Kernbrennstoffkreislaufs) zu beraten.Die RSK besteht aus unabhängigen Experten verschiedener Fachgebiete. Ihre Beratungen sind vertraulich und nicht öffentlich. Die Ergebnisse ihrer Beratungen faßt die RSK in Empfehlungen an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zusammen. Seit der Neuberufung und Reorganisation der RSK im Jahre 1971 durch den damals zuständigen Bundesminister für Bildung und Wissenschaft werden die Empfehlungen im "Bundesanzeiger" (BAnz) veröffentlicht. Damit soll die Beratungstätigkeit transparent gestaltet und dem gestiegenen lnformationsbedürfnis der Öffentlichkeit Rechnung getragen werden.
Die Geschäftsstelle der Reaktor-Sicherheitskommission gibt im Auftrag des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die im Bundesanzeiger veröffentlichten Empfehlungen nochmals geschlossen in Berichtsform heraus.