(GRS-33) Empfehlungen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) 1978-1980 (Band 4)

P. Neusser

Im Jahre 1958 wurde vom Bundesminister für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berufen. Die RSK hat die Aufgabe, den zuständigen Bundesminister - seit 1972 ist dies der Bundesminister des Innern - in allen Fragen der Sicherheit von Atomanlagen, insbesondere bei der Wahrnehmung der ihm im atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren nach Artikel 85 des Grundgesetzes obliegenden Aufgaben, zu beraten.

Die RSK besteht aus unabhängigen Experten verschiedener Fachgebiete. Ihre Beratungen sind vertraulich und nicht öffentlich. Die Ergebnisse ihrer Beratungen fasst die RSK in Empfehlungen an den zuständigen Bundesminister zusammen.