(GRS-754) Ableitung der wirtsgesteinsspezifischen Temperaturverträglichkeit von Endlagerkomponenten - Tongestein
BGE Vorhaben 45212727
Beim Standortauswahlverfahren zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wird nach Vorgabe des § 27 Abs. 4 StandAG in den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen bisher vorsorglich von einer maximalen Temperatur von 100 °C an der Oberfläche der Abfallbehälter ausgegangen, um mögliche negative Konsequenzen für die Funktionalität der Komponenten des Endlagersystems (ELS) auszuschließen. Dieser Grenzwert wird unabhängig vom jeweiligen Wirtsgestein angenommen, solange noch ausstehende Forschungsarbeiten keine Festlegung der Temperaturgrenze erlauben. Die Entsorgungskommission /ESK 22/ empfiehlt hingegen, die Anforderungen hinsichtlich der Temperaturverteilung und -entwicklung in einem ELS wirtsgesteins- bzw. standortspezifisch zu formulieren.
Ziel des Berichtes ist es, Grundlagen bereitzustellen, um eine Entscheidung, welche wirtsgesteinsspezifischen Grenztemperaturen (bzw. bei der Auslegung festzulegenden Auslegungstemperaturen) in den rvSU zu berücksichtigen sind, zu unterstützen. Diese Entscheidung ist für das Standortauswahlverfahren wichtig, damit potenziell geeignete Standorte nicht aufgrund von § 27 Abs. 4 StandAG aus dem Standortauswahlverfahren ausscheiden. Der Bericht enthält neben der Bereitstellung der wissenschaftlichen Grundlagen eine Ableitung einer für die Sicherheit des Endlagers günstigen Temperatur für das Wirtsgestein Tongestein. Diese Auswertung ist als Beitrag der Autoren zur Diskussion zu den Grenztemperaturen zu verstehen. Die Bewertung wird dabei aus Sicht der Langzeitsicherheit des Endlagersystems durchgeführt und bezieht alle im Endlager ablaufenden Prozesse mit ein.