(GRS-S 46) Zur Sicherheit des Betriebs der Kernkraftwerke in Deutschland

Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)

Die Bewertung der Sicherheit von Kernkraftwerken und ihre beständige Verbesserung auf Grund neuerer Anforderungen aus der Betriebserfahrung, den laufend durchgeführten  Sicherheitsanalysen sowie der Forschung und Entwicklung sind zentrale Aufgaben der GRS seit ihrer Gründung. Hier hat sie internationale Kompetenz erworben. Diese stellt sie insbesondere in den Dienst des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Es beaufsichtigt die in den Bundesländern für Kernkraftwerke zuständigen Ministerien, dass diese die ihnen übertragene Aufsicht über den Vollzug des Atomgesetzes zweckmäßig und ausgewogen wahrnehmen.