Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD)

Mit dem Terminus „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“, abgekürzt SEWD, wird der Versuch beschrieben, radioaktive Stoffe zu entwenden bzw. eine Freisetzung radioaktiver Stoffe herbeizuführen. 

Mit „Dritte“ sind dabei die jeweiligen Täter gemeint. Der Begriff kommt aus der Anlagensicherung. Die Maßnahmen der Anlagensicherung haben das Ziel, Fälle von SEWD zu verhindern, die eine Gefahr für den Mensch und seine Gesundheit darstellen könnten.