Strahlenpass

Personen, die aus beruflichen Gründen in wechselnden Betrieben tätig werden, in denen sie ionisierender Strahlung ausgesetzt sein können, benötigen einen Strahlenpass. 

Der Strahlenpass ist ein gelbes Heft im Format A6, das vor allem Angaben zur Person und bisherigen Dosis des Beschäftigten enthält. Die beschäftigte Person (z. B. Handwerkerin oder technischer Prüfer in Kernkraftwerken) legt dem jeweiligen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit seinen Strahlenpass vor. Der Betrieb überprüft dann, dass durch die geplante Tätigkeit keine Grenzwerte überschritten werden können. Nach Ende des Einsatzes trägt der Betrieb die Dosis für die beschäftigte Person in den Strahlenpass ein, die mit einem Dosimeter während der Tätigkeit gemessen wurde. Damit enthält der Strahlenpass nach Abschluss der Tätigkeit die aktuellen Informationen zur bisherigen Dosis.