Verklappung radioaktiver Abfälle
Unter dem Begriff der Verklappung versteht man im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen die Entsorgung solcher Abfälle im Meer. Beginnend ab 1946 bis in die 1990er Jahre war die Verklappung von Atommüll ins Meer in vielen Staaten gängige Praxis. Auch Deutschland hat derartige Abfälle im Atlantik entsorgt. Erst mit Inkrafttreten der „London Dumping Convention“ im Jahr 1975 wurde die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle im Meer verboten. Die Entsorgung schwachradioaktiver Abfälle war mit Genehmigung noch eine zeitlang möglich, bevor sich die betroffenen Staaten 1993 schließlich auf ein grundsätzliches Verbot der Verklappung von Atommüll einigten.
In einem Bericht der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sind die Abfallverursacher, die jeweiligen Abfallmengen und Entsorgungsstellen aufgeführt – sofern sie sich rekonstruieren ließen.
Nicht als Verklappung gelten sogenannte Ableitungen.