Notfallschutz

Wenn bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk oder bei einem anderen Ereignis radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen oder dies zu befürchten ist, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die unter dem Begriff Notfallschutz zusammengefasst werden. Ziel der Maßnahmen ist, Menschen und Umwelt so weit wie möglich vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung zu schützen. Nach der Art der Maßnahmen und der Verantwortlichkeit für ihre Durchführung wird zwischen anlageninternem und anlagenexternem Notfallschutz unterschieden.

Anlageninterner Notfallschutz

Der anlageninterne Notfallschutz zielt darauf ab, Freisetzungen radioaktiver Stoffe in die Umwelt zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Nach dem Unfall in Fukushima wurden die bisherigen Vorkehrungen um zahlreiche Maßnahmen ergänzt. So verfügen heute alle deutschen Kernkraftwerke über zusätzliche mobile Notstromaggregate und Pumpen, mit denen die Kühlung des Reaktors auch unter widrigen Umständen aufrechterhalten werden kann. Für die Planung und die Durchführung von Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes sind die Betreiber der Anlagen verantwortlich.

Anlagenexterner Notfallschutz

Der anlagenexterne Notfallschutz umfasst zum einen frühe Schutzmaßnahmen des Katastrophenschutzes, die der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen. Zum anderen werden dazu auch weitere Maßnahmen gezählt, die auf einen längerfristigen Schutz vor gesundheitlichen Risiken abzielen.

Was ist Katastrophenschutz?

Zu den frühen Schutzmaßnahmen des Katastrophenschutzes zählen vor allem:

damit soll die Aufnahme freigesetzter radioaktiver Stoffe aus der Luft in den Körper verhindert werden. Da die Mauern des Gebäudes ionisierende Strahlung abschirmen, wird dadurch außerdem die direkte Einwirkung dieser Strahlung vermindert. Nach der Notfalldosiswerteverordnung gilt diese Maßnahmen als angemessen, wenn für eine Person, die sich ohne Schutzmaßnahmen über sieben Tage im Freien aufhielte, eine effektive Dosis von zehn Millisievert zu erwarten wäre. Eine Aufforderung zum Verbleib in Gebäuden kommt auch in Betracht, wenn bei einem Notfall in einem Kernkraftwerk die Zeit bis zu einer erwarteten Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umwelt nicht ausreicht, um ein bestimmtes Gebiet zu evakuieren.

Diese Maßnahme kommt für Gebiete in Betracht, in denen bei einem Aufenthalt im Freien über 7 Tage und ohne Schutzmaßnahmen eine effektive Dosis einer Person von 100 Millisievert oder mehr zu erwarten wäre.

Darunter darunter wird die Verteilung und Empfehlung der Einnahme von speziellen Jod-Tabletten verstanden. Damit soll verhindert werden, dass sich radioaktives Jod in der Schilddrüse anreichert, das bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk in die Umwelt freigesetzt wurde. Eine Jodblockade wird für Menschen bis 45 Jahren empfohlen, falls zu erwarten ist, dass bestimmte Werten für die sogenannte Organdosis der Schilddrüse erreicht werden. Wichtig für die Wirksamkeit der Jodblockade ist, dass die Tabletten erst dann eingenommen werden, wenn dies von den zuständigen Behörden empfohlen wird. Dies soll sicherstellen, dass die Wirkung der Sättigung der Schilddrüse auch wirklich dann maximal ist, wenn die radioaktive Wolke mit den radioaktiven Jodkontaminationen über das entsprechende Gebiet zieht, für das die Einnahme empfohlen wurde. Weitere Informationen bietet die Webseite www.jodblockade.de des Bundesumweltministeriums.

Zonen für vorgeplante Katastrophenschutzmaßnahmen

Die vorgenannten Katastrophenschutzmaßnahmen werden für bestimmte Zonen rund um jede kerntechnische Anlage – auch solche im benachbarten Ausland – vorgeplant. Dies bedeutet nicht, dass die jeweiligen Maßnahmen in jedem Fall ergriffen werden müssen. Es werden vielmehr konkrete Planungen erstellt und entsprechende Mittel bereitgehalten, um diese bei Bedarf durchführen zu können.

Die Einteilung der Planungszonen und die entsprechenden Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:

Die zentrale Zone reicht bei Kernkraftwerken im Leistungsbetrieb bis zu fünf Kilometern um die jeweilige Anlage. Für diesen Bereich sind Evakuierungen, die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden und die Durchführung der Jodblockade vorgeplant. Sowohl eine Evakuierung als auch eine Verteilung von Jod-Tabletten sollen in dieser Zone innerhalb von sechs Stunden nach der Alarmierung abgeschlossen sein können.

Die mittlere Zone umfasst einen Umkreis zwischen fünf und 20 Kilometern um das jeweilige Kernkraftwerk. Die Planungen entsprechen im Wesentlichen jenen für die zentrale Zone, allerdings muss eine Evakuierung erst nach spätestens 24 Stunden, eine Verteilung von Jod-Tabletten nach spätestens 12 Stunden nach Alarmierung abgeschlossen sein können.

Die äußere Zone reicht von 20 bis zu 100 Kilometern. Die Planungen für diesen Bereich sollen eine fortlaufende Überwachung der radiologischen Situation sicherstellen. Konkret bedeutet dies, dass vor allem die Radioaktivität in der Umwelt kontinuierlich und für ausreichend viele Orte innerhalb der Zone überwacht und die daraus folgende Strahlenbelastung für die dort befindlichen Menschen ermittelt werden. Außerdem werden Vorkehrungen für eine Verteilung von Jod-Tabletten und die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden getroffen.

Welche weiteren Schutzmaßnahmen gibt es?

Die weiteren Maßnahmen des Notfallschutzes beziehen sich auf verschiedene Lebensbereiche, die durch den Notfall betroffen sein können, bei denen es aber nicht um eine kurzfristige Abwehr unmittelbarer Gefahren geht. Einige dieser Maßnahmen zielen beispielsweise darauf ab, dass die in die Umwelt freigesetzten radioaktiven Stoffe nicht in die Nahrungskette gelangen.

Sie betreffen deshalb nicht nur solche Gebiete, in denen es beispielsweise durch Ablagerung solcher Kontaminationen auf dem Boden zu einer erhöhten Strahlenexposition gekommen ist, sondern können sich auf das gesamte Bundesgebiet beziehen.

Eine wesentliche Rolle spielen dabei umfangreiche Messungen der Radioaktivität in der Luft, in Böden und in Nahrungsmitteln sowie im Trinkwasser. Die Ergebnisse dieser Messungen bilden dann zum Beispiel die Grundlage dafür, landwirtschaftliche Erzeugnisse aus belasteten Gebieten vom Handel auszunehmen, die Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft auszuschließen oder Empfehlungen für die Ernährung auszusprechen.

Auch der Umgang mit kontaminierten sonstigen Produkten, Gegenständen oder sonstigen Materialien können Gegenstand von Maßnahmen sein. Ein Ziel dabei ist es, in lediglich geringfügig kontaminierten Gebieten ein möglichst weitgehend normales Leben zu ermöglichen. Dazu können beispielsweise entsprechende Regelungen für die Dekontamination von Oberflächen und die Abfall- und Abwasserwirtschaft festgelegt werden.

Was ist Strahlenschutzvorsorge?

Maßnahmen der Strahlenschutzvorsorge werden auch über längere Zeiträume sowie in nicht unmittelbar betroffenen Gebieten durchgeführt. Sie zielen vor allem darauf ab, dass die bei einem Unfall in die Umwelt freigesetzten radioaktiven Stoffe nicht in die Nahrungskette gelangen. Sie betreffen deshalb nicht nur solche Gebiete, in denen es beispielsweise durch Ablagerung solcher Stoffe auf dem Boden zu einer erhöhten Strahlung gekommen ist, sondern können sich auf das gesamte Bundesgebiet beziehen.

Eine wesentliche Rolle spielen dabei umfangreiche Messungen der Radioaktivität in der Luft, in Böden und in Nahrungsmitteln. Die Ergebnisse dieser Messungen bilden dann zum Beispiel die Grundlage dafür, landwirtschaftliche Erzeugnisse aus belasteten Gebieten vom Handel auszunehmen, die Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft auszuschließen oder Empfehlungen für die Ernährung auszusprechen.

Wer ist wofür zuständig?

Zuständig für die Planung und Durchführung von Maßnahmen des Katastrophenschutzes sind die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer. Innerhalb eines Bundeslandes wird die Zuständigkeit für bestimmte Maßnahmen in der Regel auf einzelne Kommunen oder die Regierungsbezirke verteilt, da diese am besten mit den Besonderheiten vor Ort vertraut sind und Einsatzkräfte wie beispielsweise die Feuerwehren zur kommunalen Verwaltung gehören.

Der Notfallschutzschutz in den übrigen Lebensbereichen wird dagegen in erster Linie vom Bund gewährleistet. Hierfür bewertet das Bundesumweltministerium (BMU) – unterstützt durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das unter anderem im ganzen Bundesgebiet die Radioaktivität in der Umwelt misst – die radiologische Situation und teilt den in den jeweiligen Lebensbereichen für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit, wann eine Gefahr durch ionisierende Strahlung zu befürchten ist.

Dies geschieht beispielsweise durch Festlegung von Dosiswerten oder Kontaminationswerten als radiologische Kriterien für die Angemessenheit einer Schutzmaßnahme. Die jeweils zuständige Behörde (z. B. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für den Bereich der Lebensmittel) sorgt dann unter Berücksichtigung aller Faktoren, die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich sonst noch eine Rolle spielen, für die Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen.

Radiologisches Lagezentrum des Bundes

Zur Unterstützung des Bundes und der Länder wird in den Fällen, in denen ein Unfall oder ein anderes Ereignis radiologische Auswirkungen in einem größeren Gebiet bzw. in mehreren Bundesländern haben kann, das Radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ) aktiv. Unter der Leitung des BMU werten darin das BfS und die GRS alle verfügbaren Informationen zum Geschehen aus und erstellen Prognosen zum weiteren Verlauf und den möglichen radiologischen Folgen. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird das RLZ außerdem durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung unterstützt.

RODOS - ein Hilfstool des BfS zur Erstellung von Prognosen

Eine wichtige Rolle bei der Lagebewertung spielt dabei das vom BfS genutzte Entscheidungshilfesystem RODOS. Damit lassen sich Prognosen der voraussichtlichen Ausbreitung radioaktiver Kontaminationen und der daraus entstehenden Strahlenexposition der Menschen in den betroffenen Gebieten erstellen. Die Grundlage dafür bilden Informationen über die Art und Menge der radioaktiven Stoffe, die bei einem Unfall freigesetzt wurden bzw. werden könnten – dies wird auch als „Quellterm“ bezeichnet – und aktuelle Ergebnisse von Messungen der Umweltradioaktivität sowie Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes.

>> zurück zum Basiswissen Notfallschutz