(GRS 203) Die Klassifizierung radioaktiver Abfälle hinsichtlich der Endlagerung

A. Rübel, I. Müller-Lyda, R. Storck

Radioaktive Abfälle werden auf Grund verschiedener Kriterien in Klassen unterteilt. In Folge dieser Klassifizierung erfolgt dann eine unterschiedliche Behandlung der Abfälle, wie zum Beispiel eine Einlagerung in unterschiedliche Endlager für radioaktive Abfälle. In fast allen Staaten die Kernenergie zur Stromerzeugung nutzen sind solche Kriterien für die Klassifikation erstellt worden. Weiterhin gibt es Regeln für die Klassifikation der radioaktiven Abfälle auch durch internationale Organisationen.In diesem Bericht wurde die Sinnfälligkeit verschiedener Klassifikationskriterien untersucht. Insbesondere auch das Klassifikationsschema der IAEA, welches eine Unterteilung der Klasse der schwach- und mittlelaktiven Abfälle in zwei Gruppen vornimmt, und zwar auf Grund der Lebensdauer der Abfälle in kurz- und langlebig. Weiterhin erfolgt die Unterscheidung zwischen den mittel- und hochaktiven Abfällen auf Grund der spezifischen Wärmeleistung. Die Kriterien der IAEA wurden auf verschiedene Abfallarten und Endlagerinventare europäischer Endlager angewendet. Die sich daraus ergebenden Unterschiede wurden auf ihre Sinnfälligkeit untersucht. Dabei wurde als Ergebnis festgestellt, daß als Hauptkriterium für die Klassifikation radioaktiven Abfalls die spezifische Aktivität des Abfalls geeignet ist. Eine Unterscheidung der Abfälle in kurz- und langlebig ist hingegen nicht gerechtfertigt. Ein Großteil der Abfälle zeigt unabhängig von seiner Aktivität eine ähnliche prozentuale Abnahme der Aktivität mit der Zeit. Ebenso ist der in der Klassifikation der IAEA angegebene Grenzwert für die Wärmeleistung zur Unterscheidung mittel- und hochaktiver Abfälle zu hoch, um eine sinnvolle Unterscheidung treffen zu können. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Klassen sollte besser durch eine Unterscheidung aufgrund der spezifischen Aktivität getroffen werden.