(GRS 541) Generische Sicherheitsbewertung von Kernkraftwerken im Nachbetrieb

S. Babst, Y. Kilian-Hülsmeyer, M. Maqua, G. Mayer, M. Papra

Als Folge der 13. Novellierung des AtG (August 2011) wurden 8 Kernkraftwerke dauerhaft abgeschaltet. Da diese Kernkraftwerke nicht auf die Abschaltung vorbereitet waren, waren Anträge für eine Genehmigung zur Stilllegung der Anlagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt oder vorbereitet. Bis zur Erteilung der Stilllegungsgenehmigung befanden sich diese Anlagen mit weiterhin gültiger Betriebsgenehmigung, aber ohne Berechtigung zum Leistungsbetrieb, in einer Betriebsphase, die auch vereinfacht „Nachbetriebsphase“
bzw. „dauerhafter Nichtleistungsbetrieb“ genannt wird. Für viele dieser Anlagen stand in den ersten Jahren keine ausreichende Anzahl von Transport- und Lagerbehältern für abgebrannte Brennelemente zur Verfügung, so dass dieser Betriebszustand sehr lange angedauert hat. Der lange Zeitraum zwischen der Beendigung des Leistungsbetriebes und der Erteilung der Stilllegungsgenehmigung war bis zu diesem Zeitpunkt nicht detailliert betrachtet worden. Für diesen Zeitraum bestanden daher keine spezifischen Regelungen.
Die Sicherheit und Systemverfügbarkeit für den (längerfristigen) Nachbetrieb sind unter Berücksichtigung der aktuell durch das deutsche Regelwerk gegebenen Anforderungen ausreichend gewährleistet. Ebenfalls lassen sich aus der Auswertung der vorliegenden Betriebserfahrungen deutscher Kernkraftwerke keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich der Merkpostenliste oder dem bestehenden Regelwerk selbst identifizieren. Aus den Recherchen zum Stand von Wissenschaft und Technik und der durchgeführten Analysen der vorliegenden Betriebserfahrungen (Meldepflichtige Ereignisse und Weiterleitungsnachrichten) deutscher Kernkraftwerke lassen sich aus Sicht der GRS keine zusätzlichen Maßnahmen ableiten.
Aufbauend auf den erzielten Ergebnissen der Auswertung der Betriebserfahrung wurden probabilistische Untersuchungen durchgeführt. Für die betrachtete DWR- und SWRAnlage lag der Erwartungswert für die Brennstabschadenshäufigkeit in der gleichen  Größenordnung wie bei den Untersuchungen zum Nichtleitungsbetrieb. Auch aus den ermittelten Brennstabschadenshäufigkeiten ergeben sich keine Hinweise auf Schwachstellen. Die im Nachbetrieb verfügbaren Sicherheitseinrichtungen und deren Redundanzen erscheinen ausreichend und angemessen. In den betrachteten Anlagen können Brände und Erdbeben zu den größten Aktivitätsfreisetzungen aus anderen Quellen als dem Kernbrennstoff führen. Die potenziellen Strahlenexpositionen sind bei diesen Ereignissen
jedoch deutlich geringer als die vorgegebene Begrenzung der Exposition durch Störfälle.