(GRS 548) Untersuchungen zu Risiken aus anlageninternen Bränden während des Nachbetriebs und der Stilllegung von Kernkraftwerken

B. Forell

In diesem Bericht werden die Auswirkungen des Nachbetriebs bzw. der Stilllegung, auf die durch anlageninterne Brände entstehenden Brandrisiken beschrieben. Gegenüber einem im Betrieb befindlichen Kernkraftwerk ist dabei zunächst festzustellen, dass anlageninterne Brände nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt durch Schäden am Sicherheitssystem die kerntechnischen Schutzziele wie Kontrolle der Reaktivität und Kühlung der Brennelemente gefährden können, sondern insbesondere der Einschluss radioaktiver Stoffe durch Brände gefährdet sein kann. Letzteres Schutzziel ist schwerpunktmäßig zu untersuchen, da im Zuge von Stilllegungs- und Rückbauarbeiten vermehrt radioaktive Stoffe anlagenintern gehandhabt werden müssen und dadurch besondere Brandrisiken entstehen.
Zu den Brandentstehungsrisiken im Zuge von Rückbauarbeiten zählt nach deutscher Betriebserfahrung das Trocknen von Abfallfässern, wobei es bei drei dokumentierten Entstehungsbränden noch zu keiner signifikanten Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Andere klassische Zündquellen wie Heißarbeiten sind ebenfalls vermehrt bei Anlagen im Rückbau aufgetreten. Allerdings konnte für die betrachteten Referenzanlagen Personal vor Ort die Entstehungsbrände bisher immer frühzeitig bekämpfen.
Des Weiteren wird das Brandrisiko durch die Verfügbarkeit von Brandschutzeinrichtungen beeinflusst. Da der Ausfall dieser Einrichtungen grundsätzlich weiterhin meldepflichtig ist, konnten die gemeldeten Ereignisse auf Besonderheiten ausgewertet werden. Im Ergebnis kann die technische Verfügbarkeit von Brandschutzeinrichtungen weiterhin als gut eingeschätzt werden. Hinweise für eine punktuell nachlassende Sicherheitskultur ergaben sich aus Ereignissen, bei denen Brandschutztüren in Offenstellung fixiert waren. Bei diesen Ereignissen wurde aber keine tatsächliche sicherheitstechnische Bedeutung festgestellt.