(GRS-829) Untersuchung der Anforderungen an Strahlungsmessgeräte und Messmethodik gem. StrlSchV und untergesetzlichem Regelwerk für den Bereich der Freigabe sowie Betrachtung der im Bereich der Freigabe eingesetzten Messtechnologien einschl. deren Eignung

T. Braunroth, M. Dewald, R. Spanier

Förderkennzeichen 3623S22542

Mit Hilfe der in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelten Freigabe können unter klar definierten Voraussetzungen radioaktive Stoffe und Gegenstände als nicht radioaktive Stoffe verwendet, verwertet, beseitigt, innegehalten oder an Dritte weitergegeben werden. Die Freigabe ist ein Verwaltungsakt, mit dessen Hilfe diese radioaktiven Stoffe und Gegenstände aus dem Geltungsbereich des Atom- und Strahlenschutzgesetz entlassen werden.

In der Praxis wird zwischen der uneingeschränkten Freigabe und der spezifischen Freigabe unterschieden. Zudem besteht auch die Möglichkeit der Freigabe im Einzelfall, auf die in der Praxis bis dato aber nur selten zurückgegriffen wurde bzw. wird. Für die einzelnen Freigabepfade sind in der StrlSchV massen- bzw. flächenspezifische Aktivitätswerte (Freigabewerte) für eine Vielzahl an Radioisotopen hinterlegt. Der Nachweis der Einhaltung der Freigabewerte ist anhand von Messungen (Entscheidungsmessungen) zu erbringen, für die auf unterschiedliche Messverfahren zurückgegriffen wird.

Der vorliegende Bericht setzt sich mit zwei Kernthemen auseinander:

  • Regulatorische Anforderungen an Strahlungsmessgeräte, die für Messungen im Rahmen der Freigabe Anwendung finden
  • Betrachtung von Messverfahren für den Radioaktivitätsnachweis und zur Bestimmung von Materialzusammensetzungen