Langzeitsicherheitsnachweis

„Durch einen Langzeitsicherheitsnachweis ist zu belegen, dass die Errichtung (ggf.), der Betrieb und die Nachbetriebsphase eines Bergwerks, in das Abfälle zur Verwertung eingebracht werden sollen, zu keiner Beeinträchtigung der Biosphäre führen können.“ Dieses Zitat aus der Versatzverordnung gilt auch für ein Endlager für radioaktive Abfälle. Durch die Zusammenführung aller Analysen und Argumente wird mit dem Langzeitsicherheitsnachweis die Sicherheit für die Nachbetriebsphase des Endlagers begründet. 

Ein Element des Langzeitsicherheitsnachweises ist die Langzeitsicherheitsanalyse. In ihr wird das zukünftige Verhalten eines Endlagers untersucht und die mögliche zukünftige Strahlenexposition am Standort des Endlagers ermittelt. Daneben enthält der Langzeitsicherheitsnachweis auch weitere Begründungen zur Robustheit und Zuverlässigkeit der Sicherheitsbewertung.

Meist wird der Begriff „Langzeitsicherheitsnachweis“ für die Gesamtheit der Unterlagen verwendet, die zur Demonstration der Langzeitsicherheit eines Endlagers für radioaktive Abfälle erforderlich sind. Ein vorliegender oder „geführter“ Langzeitsicherheitsnachweis ist somit nicht zu verwechseln mit einer behördlichen Bestätigung in einem Genehmigungsverfahren. Seine Erstellung kann auch außerhalb einer Genehmigungssituation zur Unterstützung eines Entscheidungsprozesses (z. B. in einem Gesetzgebungsverfahren) zweckmäßig sein.