Ein weites Feld – Interview mit dem Strahlenschutzbeauftragten der GRS

Thorsten Stahl ist promovierter Physiker und Strahlenschutzbeauftragter der GRS. Im Interview erzählt er von seinen Aufgaben, warum die GRS überhaupt einen Strahlenschutzbeauftragten hat und wie er Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilft, ihre beruflich bedingte Strahlenexposition zu minimieren.

Herr Stahl, Sie sind der Strahlenschutzbeauftragte der GRS. Können Sie uns zu allererst einmal erklären, was genau man unter Strahlenschutz konkret versteht?

Strahlenschutz beschäftigt sich mit dem Schutz von Mensch und Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung. Das ist natürlich ein weites Feld. Dazu gehört der Schutz vor natürlicher Radioaktivität, wie beispielsweise dem radioaktiven Edelgas Radon. Zum anderen umfasst das auch den Schutz vor künstlich erzeugter Strahlung, wie sie in Kernkraftwerken oder der Medizin vorkommt.

Um hier ein Beispiel zu nennen: In der Medizin wird für verschiedene Untersuchungen ionisierende Strahlung eingesetzt, beispielsweise beim Röntgen. Es gibt hierzu Schutzmaßnahmen für den Patienten wie das Tragen einer Bleischürze, um die Körperteile zu schützen, die nicht der Strahlung ausgesetzt werden sollen. Es gibt aber auch Schutzmaßnahmen für das Personal. Unter anderem muss es sich während einer Röntgenaufnahme außerhalb des Raumes aufhalten.

Strahlenschutz gibt es aber auch in vielen anderen Bereichen, die man nicht unbedingt auf dem Schirm hat. Im Luftverkehr oder in Wasserwerken beispielsweise. Im Luftverkehr ist das Flugpersonal kosmischer Strahlung ausgesetzt. In Wasserwerken kann sich das natürlich vorkommende radioaktive Edelgas Radon, das im Wasser gelöst ist, in der Raumluft aufkonzentrieren. Auch hier muss das Personal vor der Wirkung der ionisierenden Strahlung geschützt werden.

Neben dem Arbeitsschutz zählt außerdem auch der Notfallschutz zum Strahlenschutz – wenn es zu einem Unfall in einem Kernkraftwerk kommt, wie es in Fukushima der Fall war. Mit unserem Notfallzentrum  sind wir für solche Fälle in das radiologische Lagezentrum des Bundes eingebunden. Wir würden dann beispielsweise analysieren, ob die vom Betreiber der betroffenen Anlage vorgelegten Werte zur Strahlenbelastung auf dem Gelände plausibel erscheinen und ob dadurch Maßnahmen vor Ort beeinträchtigt werden könnten.  

Warum benötigt die GRS überhaupt einen Strahlenschutzbeauftragten – wir betreiben doch keine kerntechnischen Anlagen?

Die GRS forscht und begutachtet ja in den Bereichen Reaktorsicherheit, Endlagerung und Strahlenschutz. Es kann deshalb vorkommen, dass Kolleginnen oder Kollegen von uns auch mal im Kontrollbereich eines Kernkraftwerks tätig werden. Das ist vereinfacht gesagt der Bereich, in dem mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird. Die Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten, müssen besondere Regeln einhalten. Um da überhaupt arbeiten zu dürfen, benötigt die GRS eine Genehmigung. Eine der Bedingungen für diese Genehmigung ist, dass das Unternehmen einen Strahlenschutzbeauftragten hat. Der ist von dem ebenfalls gesetzlich vorgesehenen Strahlenschutzverantwortlichen – das ist bei uns der technisch-wissenschaftliche Geschäftsführer – damit beauftragt, sich um den Strahlenschutz der Beschäftigten zu kümmern. Die GRS hat übrigens nicht nur einen Strahlenschutzbeauftragten, sondern gleich mehrere. Einen für jeden Standort. Ich habe die übergreifende Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten der gesamten GRS.

Und was sind dabei Ihre Aufgaben als Strahlenschutzbeauftragter?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten dafür zu sorgen, dass die Regelungen des Strahlenschutzes eigenhalten werden. Grundlage aller Regelungen ist das Strahlenschutzgesetz mit der Strahlenschutzverordnung und weiteren nachgeordneten Regelungen.

Dazu zählt konkret, dass alle Grenzwerte eingehalten werden und die Strahlenbelastung für den oder die einzelnen auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich gehalten wird. Für Menschen, die als beruflich exponiert eingestuft sind, gilt beispielsweise ein Grenzwert von 20 Millisievert pro Jahr, effektive Dosis. Das ist im Strahlenschutzgesetz so festgelegt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu verpflichtet, in den Kontrollbereichen Dosimeter zu tragen, sich jährlich untersuchen zu lassen und regelmäßig an Unterweisungen teilzunehmen.

Ich bin dafür zuständig, dass alle Kolleginnen und Kollegen, die häufiger in einem Kontrollbereich tätig werden und deshalb als beruflich exponiert eingestuft sind, mit Strahlenpässen und Dosimetern versorgt sind und dass die Dosimeter auch getragen und ausgewertet werden. Außerdem führe ich auch die Unterweisungen durch. Dabei informiere ich die Kolleginnen und Kollegen über die organisatorischen Maßnahmen des Strahlenschutzes innerhalb der GRS, weise auf mögliche Gefahren hin und erkläre, wie sie sich am besten schützen können.

Sie haben eben erwähnt, dass es in einem Unternehmen organisatorische Maßnahmen für den Strahlenschutz gibt. Was kann man sich hierunter konkret vorstellen?

Zu den organisatorischen Maßnahmen zählt zum Beispiel, dass alle Mitarbeiter verpflichtet sind, jeden Besuch eines Kontrollbereichs dem zuständigen Strahlenschutzbeauftragten vor Ort im Vorfeld zu melden, so dass dieser dann alles hierfür in die Wege leiten kann. Dass gilt dann übrigens auch für die Kolleginnen und Kollegen, die keinen Strahlenpass haben, weil sie nur einmal oder ganz selten in einen Kontrollbereich gehen. Auch die personelle Organisation, dass an jedem Standort ein Strahlenschutzbeauftragter benannt ist, fällt darunter. Alle diese Maßnahmen sind in unserer Strahlenschutzanweisung aufgeführt, die von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuhalten ist. Hierin ist auch festgelegt, dass die am Einsatzort geltenden Strahlenschutzregelungen und die Anweisungen vor Ort zu befolgen sind.

Letztlich fängt Strahlenschutz bei jedem Einzelnen an. Ganz klassisch, dass ich mir als Mitarbeiter darüber Gedanken machen muss, wie ich meine persönliche Exposition möglichst niedrig halte, auch unterhalb der Grenzwerte. Das heißt konkret: immer möglichst weit weg von einer Strahlungsquelle aufhalten, kurze Aufenthaltszeiten.

Was passiert, wenn diese Maßnahmen nicht eingehalten werden?

Wenn mir auffallen würde, dass jemand sich nicht an die Regeln halten würde oder die Gefahr besteht, dass Grenzwerte überschritten werden, dann muss ich sagen „Nein, der geht nicht mehr in Kontrollbereiche“ oder „Der darf die Dienstreise nicht antreten“. Das heißt, der Strahlenschutzbeauftragte hat im Rahmen des Strahlenschutzes eine gewisse Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ist denn schon einmal ein Mitarbeiter zu Ihnen gekommen, der den Grenzwert, warum auch immer, überschritten hatte?

Nein, das habe ich noch nie erlebt. Grundsätzlich sollte genau das auch nicht passieren. Die vor Ort gemessene Dosis unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontrolliere ich nach jedem Besuch. Die liegen immer weit unterhalb dieser Grenzwerte. Ich würde auch nicht erlauben, dass jemand in einen Kontrollbereich geschickt wird, bei dem ich besorgt wäre, dass ein Grenzwert überschritten wird. Der- oder diejenige dürfte die Aufgabe dann halt nicht übernehmen.

Kontrolliert das denn auch noch eine Stelle außerhalb der GRS?

Dazu muss ich etwas ausholen. Unsere Kolleginnen und Kollegen, die als beruflich exponiert gelten, besitzen ja Strahlenpässe. In den Strahlenpässen wird für jeden Besuch eines Kontrollbereichs vermerkt, welche Strahlendosis die Person erhalten hat. Gemessen wird die Dosis mit einem elektronischen Dosimeter, das die Person während des Besuchs trägt. Zusätzlich tragen die Leute ein zweites Dosimeter, ein sogenanntes Filmdosimeter. Das Filmdosimeter wird einmal im Monat von einer behördlich bestimmten Messstelle ausgewertet. Falls bei dieser Auswertung Werte oberhalb einer bestimmten Schwelle festgestellt werden, wird die Messstelle die lokale Aufsichtsbehörde informieren und die Behörde wird mit uns in Kontakt treten.  Das ist aber bisher noch nie vorgekommen.

Sie hatten sicherlich auch schon einmal Strahlenpässe oder Dosimeter in der Hand von Leuten, die in Fukushima oder Tschernobyl waren. Haben diese Personen eine deutlich höhere Dosis erhalten?

Für Besuche in Fukushima und Tschernobyl haben wir in unserer Strahlenschutzanweisung noch einmal besondere Reglungen aufgeführt. Hierzu erarbeiten wir vorab eine Prognose. Vor dem Besuch holen wir als Strahlenschutzbeauftragte zum Beispiel nähere Informationen ein: Welcher Bereich soll besucht werden? Wie lang sind die Aufenthaltszeiten? Welche Dosiswerte sind zu erwarten? Mit all dem wollen wir vorab ausschließen, dass Grenzwerte überschritten wird. Aber auch die Japaner in Fukushima haben Grenzwerte und achten von ihrer Seite darauf, dass Besucher keine Dosen erhalten, die oberhalb der dortigen Grenzwerte liegen. Bislang hat auch tatsächlich keiner der Kollegen, die vor Ort waren, eine deutlich höhere Dosis erhalten.

Was gefällt Ihnen besonders gut an Ihrer Rolle als Strahlenschutzbeauftragter?

Das ist eine gute Frage. Ich habe mich während meines Studiums schon mit Strahlenschutz beschäftigt und arbeite schon lange für die GRS im Bereich Strahlenschutz. Da ist die Rolle des Strahlenschutzbeauftragten noch einmal eine zusätzliche Facette. Man schaut über den Tellerrand. Man hat bereichsübergreifend mit vielen unterschiedlichen Leuten zu tun und lernt den Strahlenschutz von seiner pragmatischen Seite her kennen.

Haben Sie Vorstellungen oder Wünsche, wie sich die Rolle des Strahlenschutzbeauftragten in Zukunft entwickeln könnte?

Tatsächlich haben sich ja erst letztes Jahr durch das neue Strahlenschutzgesetz eine ganze Menge an Änderungen ergeben. Zum Beispiel werden jetzt auch Strahlenschutzbeauftragte bei Fluggesellschaften gefordert. Insofern wurde der Strahlenschutz vor allem im Bereich der natürlichen Radioaktivität weiter gestärkt. Die Regelungen zum Strahlenschutz richten sich immer nach neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik. Von daher werden die Erfahrungen, die man macht, wieder zur Anpassung der Regelungen genutzt.

Weitere Informationen

>> Arbeiten der GRS im Strahlenschutz

>> Notfallzentrum der GRS